Übermittlung der Passagierdaten

Bei Flügen in bestimmte Länder sind die Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, vor Abflug die Passagierdaten zu übermitteln. Diese Auflage gilt für alle Flüge zwischen Frankreich (Kontinentaleuropa) und Reisezielen außerhalb des Schengen-Raums*. Die zu übermittelnden Angaben entsprechen den Passdaten:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Nummer, Ausstellungsland und Gültigkeitsdatum des Reisepasses

Zusätzlich dazu verpflichten die US-amerikanischen Behörden alle Personen, die in die USA einreisen, aus den USA ausreisen oder eine Transitverbindung in den USA haben, folgende Informationen anzugeben:

  • ggf. Green Card Informationen
  • Land des Hauptwohnsitzes
  • und die Adresse in den USA für alle Passagiere, die in die USA einreisen**

Reisende, die von dieser Regelung betroffen sind, können die erforderlichen Informationen gleich bei ihrer Buchung angeben oder nach der Buchung eine Verkaufsstelle kontaktieren, um die Angaben zu ergänzen oder zu ändern. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Angaben über die Rubrik Ihre Buchungen einzusehen oder zu ergänzen. * Schengen-Raum: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn. ** außer amerikanische Staatsbürger und Inhaber einer Green Card