2 - Streichhölzer, Feuerzeuge und elektronische Zigaretten und ihre Ersatzbatterien

Sicherheitszündhölzer und herkömmliche Feuerzeuge

Sicherheitszündhölzer, herkömmliche Feuerzeuge (die Flüssiggas enthalten, einschließlich Grillfeuerzeuge oder Benzinfeuerzeuge mit Schutzkappe).

  • Im Handgepäck: Nur am Körper
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Maximal 1 Päckchen Streichhölzer oder 1 Feuerzeug pro Person

Andere Streichhölzer und Feuerzeuge

Streichhölzer ohne Reibefläche, „Blue Flame“ Feuerzeuge oder Zigarrenanzünder, mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllte Feuerzeuge (außer verflüssigtes Gas), Feuerzeugbenzin, Nachfüllpatronen, mit Lithium-Batterien (Metall oder Ionen) betriebene Feuerzeuge ohne Schutz gegen eine unbeabsichtigte Aktivierung

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

E-Zigaretten

Elektronische Zigaretten jeder Art (E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen, E-Shisha, persönliche Vaporizer, elektronische Nikotinverabreichungssysteme u. a.). Hinweis: E-Zigaretten (jeder Art) müssen durch geeignete Etuis geschützt werden. Die Verwendung und das Aufladen elektronischer Zigaretten an Bord ist verboten.

  • Handgepäck: Nur am Körper und komplett ausgeschaltet
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

In Indien sind elektronische Zigaretten gesetzlich strengstens verboten. Sie dürfen deshalb weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

Lithiumbatterien können sich entzünden, wenn sie kurzgeschlossen, beschädigt, fehlerhaft konzipiert oder unsachgemäß montiert sind. Beschädigte, defekte oder vom Hersteller zurückgerufene Lithiumbatterien und elektrische und elektronische Geräte sind im Flugzeug verboten. Gehen Sie an Bord vorsichtig mit Ihren Geräten und Ersatzbatterien um.

Ersatzbatterien für elektronische Zigaretten

Ersatzbatterien müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein. Die Ersatzbatterie muss möglichst in ihrer Originalverpackung, in einem Plastikbeutel oder einer eigenen Schutzhülle verpackt sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kontaktstellen mit einem Klebeband gegen Kurzschluss gesichert sein.

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein