8 - Explosivstoffe, Feuerwerkskörper und Knallkörper
Pyrotechnische Erzeugnisse
Diese Gegenstände sind verboten.
- Detonatoren und Zünder
- Spreng- oder Brandsätze
- Feuerwerke (einschließlich Kerzen, Zündvorrichtungen oder Wunderkerzen) oder Leuchtraketen jeder Art
- Rauchkanister oder Rauchpatronen
- Munition, die nicht in der Rubrik „Schusswaffen und Munition“ als zulässig angegeben ist.
- Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände
- Knallkörper einschließlich Christmas Crackers (Knallbonbons) und Zünder
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
- Bomben, Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
Die Liste ist nicht vollständig.
- Im Handgepäck: Nein
- Im aufgegebenen Gepäck: Nein
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