8 - Explosivstoffe, Feuerwerkskörper und Knallkörper

Pyrotechnische Erzeugnisse

Diese Gegenstände sind verboten.

  • Detonatoren und Zünder
  • Spreng- oder Brandsätze
  • Feuerwerke (einschließlich Kerzen, Zündvorrichtungen oder Wunderkerzen) oder Leuchtraketen jeder Art
  • Rauchkanister oder Rauchpatronen
  • Munition, die nicht in der Rubrik „Schusswaffen und Munition“ als zulässig angegeben ist.
  • Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände
  • Knallkörper einschließlich Christmas Crackers (Knallbonbons) und Zünder
  • Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
  • Bomben, Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe

Die Liste ist nicht vollständig.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein