Allgemeine Bestimmungen des Flying Blue-Programms
1.1 Begriffsbestimmungen
Die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe oder Ausdrücke sind wie folgt zu verstehen, es sei denn, dass der Text im Zusammenhang eine andere Auslegung nahelegt:
„Air France“ bezeichnet Société Air France, eine Aktiengesellschaft französischen Rechts mit Sitz in 45, rue de Paris, F95747 Roissy CDG Cedex, Frankreich, eingetragen im Handels- und Firmenregister von Bobigny unter der Nummer B 420 495 178.
„Airline-Partner“ bezeichnet jede Fluggesellschaft (unabhängig davon, ob sie SkyTeam-Mitglied ist oder nicht), für deren Serviceleistungen XP (Experience Points) und/oder Meilen gesammelt und/oder Meilen eingelöst werden können. Die anwendbaren Bedingungen werden in der regelmäßig veröffentlichten Flying Blue-Kommunikation bekannt gegeben.
„Airline-Prämie“ bezeichnet eine beliebige bei Air France, KLM und den Airline-Partnern erhältliche Prämie. Airline-Prämien können unter anderem Prämientickets, Upgrade-Prämien und/oder andere Optionen sein.
„Aktionen“ bezeichnet spezielle und befristete Angebote, die einem Mitglied die Möglichkeit gewähren, zusätzliche XP zu erwerben und/oder Meilen zu sammeln und/oder eine AirlinePrämie zu erhalten und/oder Prämien für weniger Meilen zu buchen.
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) bezeichnet diese Bedingungen, die für dieses Programm gelten.
„Anerkannter Flug“ bezeichnet einen von Air France, KLM, einem SkyTeam-Partner oder einem in der Flying Blue-Kommunikation als Airline-Partner bezeichneten Partner durchgeführten Flug, für den sowohl XP erworben als auch Meilen gesammelt werden können.
„Anmeldedatum“ bezeichnet das Datum, an dem der teilnahmeberechtigte Antragsteller das Anmeldeformular unterzeichnet oder, falls die Anmeldung online oder E-Mail erfolgt, das Datum, an dem der Antrag online oder per E-Mail an die Gesellschaft übermittelt wird. „Datum der ersten Aktivität“ bezeichnet das Datum, an dem das Mitglied nach der Anmeldung zum Programm die erste Sammelaktivität ausführt.
„Flying Blue-Kommunikation“ ist als die Sammelbezeichnung für die Kommunikationsmittel definiert, die im Programm verwendet werden, unter anderem Programmbroschüren, Newsletter, Mitteilungen, Direct-Mailings, Website und Anmeldeformulare. „Gesamtverlängernde Aktivität“ bezeichnet eine Aktivität, bei der das Mitglied mit XP (anerkannten Flügen) belohnt wird, oder jede andere Sammelaktivität, die in der Flying BlueKommunikation als gesamtverlängernde Aktivität bezeichnet wird und daher die Gültigkeit aller Meilen verlängert, wie Flüge mit Transavia, für die Meilen gesammelt werden können, und die Bezahlung von Einkäufen mit einer co-branded Kreditkarte, die in der Flying Blue-Kommunikation aufgelistet ist.
„Gesellschaft“ bezeichnet Air France und KLM, die Eigentümer und Betreiber des Programms.
„KLM“ steht für Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V. (KLM Royal Dutch Airlines), eine Aktiengesellschaft niederländischen Rechts, eingetragen im Handelsregister Amsterdam unter der Nummer 33014286, mit Hauptsitz an der Adresse Amsterdamseweg 55, 1182 GP Amstelveen, Niederlande.
„Kundendienst“ bezeichnet eine Serviceeinheit, die von der Gesellschaft ermächtigt wurde, die Palette der Serviceleistungen des Programms anzubieten.
„Meilen“ bezeichnet die Meilen, die bei Air France, KLM, den Airline-Partnern und den NonAirline-Partnern gemäß den in der Flying Blue-Kommunikation dargelegten Modalitäten gesammelt werden. Meilen können in Prämien eingelöst werden.
„Mitglied“ bezeichnet ein Mitglied des Programms, dessen Name auf der Karte angegeben ist und dem eine Anmeldenummer zum Programm zugeordnet wurde. Nur Mitglieder sind berechtigt, die Serviceleistungen und Vorteile des Programms zu nutzen.
„Mitgliedskarte“ und/oder „Karte“ bezeichnen die Mitgliedskarte des Programms (einschließlich virtueller Karten). Diese Karte wird von der Gesellschaft ausgestellt und verliehen, nachdem sie den Mitgliedsantrag akzeptiert hat.
„Non-Airline-Partner“ bezeichnet einen Partner, der kein Airline-Partner ist, für dessen Serviceleistungen Meilen gesammelt oder eingelöst werden können. Die anwendbaren Bedingungen werden in der regelmäßig veröffentlichten Flying Blue-Kommunikation bekannt gegeben.
„Partner“ bezeichnet Airline- und Non-Airline-Partner.
„Passwort“ bezeichnet einen persönlichen Authentifizierungscode, der den Zugriff auf das persönliche Konto eines Mitglieds ermöglicht.
„Personenbezogene Daten“ sind in der Flying Blue-Datenschutzrichtlinie definiert (https://www.flyingblue.com/en/privacy-policy).
„Prämie“ bezeichnet die Prämie, die sich das Mitglied mit Meilen sichern kann, wobei die in der Flying Blue-Kommunikation aufgeführten Modalitäten und Bedingungen einzuhalten sind.
„Prämienticket“ bezeichnet ein Flugticket für eine Reise, das hauptsächlich durch die Nutzung von Meilen erworben wird.
„Programm“ bezeichnet das von der Gesellschaft im Jahr 2005 eingeführte Vielfliegerprogramm Flying Blue. Es wurde erarbeitet, um Mitglieder zu belohnen, die oft mit Air France, KLM oder deren Airline-Partnern fliegen und/oder anerkannte Serviceleistungen der Non-Airline-Partner in Anspruch nehmen.
„Qualifizierungsdatum“ bezeichnet das Datum der ersten Aktivität oder in der Folge den ersten Tag des neuen Qualifizierungszeitraums.
„Qualifizierungszeitraum“ bezeichnet den Zeitraum, der mit dem Qualifizierungsdatum beginnt und maximal zwölf (12) volle Kalendermonate dauert, oder den Zeitpunkt, an dem das Mitglied genügend XP für die nächste Stufe erworben hat, je nachdem, was zuerst eintritt. Sobald die nächste Stufe erreicht ist, beginnt ein neuer Qualifizierungszeitraum. Sollte die nächste Stufe nicht innerhalb von 12 Kalendermonaten erreicht werden, beginnt ein neuer Qualifizierungszeitraum.
„Sammelaktivität“ bezeichnet eine Aktivität des Mitglieds, die das Mitglied wie in der Flying BlueKommunikation aufgeführt zum Sammeln von Meilen und/oder XP aus dem Programm berechtigt.
„SkyTeam“ steht für den Verbund von Fluggesellschaften, deren Mitglieder auf www.skyteam.com aufgeführt werden.
„SkyTeam-Partner“ bezeichnet jede beliebige Airline der SkyTeam-Allianz, mit Ausnahme von Air France und KLM.
„Teilverlängernde Aktivität“ bezeichnet jede andere Sammelaktivität, die nicht als gesamtverlängernde Aktivität gilt und daher nur die Gültigkeit bestimmter Meilen verlängert.
„Upgrade-Prämie“ bezeichnet eine Prämie, die es ermöglicht, eine Reiseklasse höher zu fliegen als in der gebuchten und bezahlten Reiseklasse.
„XP“ bezeichnet die Flying Blue-Experience Points, die auf den Mitgliedsstatus im Programm angerechnet werden. Der Mitgliedsstatus hängt von der Anzahl der innerhalb eines bestimmten Zeitraums erworbenen XP ab. Die Kriterien für die Teilnahmeberechtigung und die mit jedem Status verbundenen Serviceleistungen und Vergünstigungen werden in der Flying BlueKommunikation aufgeführt. XP werden auf Flügen mit Air France, KLM und anderen SkyTeamPartnern sowie in der Flying Blue-Kommunikation aufgeführten Airline-Partnern und für alle anderen Aktivitäten gesammelt, die in der Flying Blue-Kommunikation als XP-fähig angegeben werden.
1.2 Allgemeines
1.2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen das vertragliche Verhältnis dar, das zwischen der Gesellschaft und jedem einzelnen Mitglied besteht. Die in gutem Glauben handelnde Gesellschaft behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit zu stornieren oder zu ersetzen oder das Programm einer anderen Partei zu übertragen. Sie behält sich ebenfalls vor, folgende Bestandteile jederzeit zu ändern: das Programm selbst, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Flying Blue-Kommunikation, das Ansammlungsprinzip für XP und/oder Meilen, das Prämienprinzip, das Einlösungsprinzip der Meilen, die Teilnahme eines Partners an dem Programm oder die Verfahrensbestimmungen des Programms, wie sie in den Programmunterlagen beschrieben werden. Die Bekanntmachung jeglicher Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt über die Flying Blue-Kommunikation. Sollte ein Mitglied die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren, kann das Mitglied seine Mitgliedschaft gemäß Artikel 1.2.2 kündigen.
1.2.2 Jede Partei kann die vertragliche Vereinbarung jederzeit gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kündigen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben maßgebend, auch nachdem die Kündigung des Vertragsverhältnisses erfolgt ist. Nach Eingang der Kündigungserklärung beendet die Gesellschaft die Mitgliedschaft. Das Mitglied kann die gesammelten Meilen bis zum Verfallsdatum dieser Meilen einlösen. Wird das Vertragsverhältnis von der Gesellschaft gekündigt, werden alle XP am Ende des Qualifizierungszeitraums gelöscht. Im Falle einer groben Falschdarstellung von Fakten, eines Verstoßes gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere Artikel 1.4.8) oder einer Verletzung der in der Flying Blue-Kommunikation dargelegten Vorschriften durch das Mitglied verfallen alle XP und/oder Meilen, sobald die Gesellschaft die Kündigung bestätigt hat.
1.2.3 Die Gesellschaft wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, die Mitglieder vorab über eine Beendigung des Programms zu informieren.
1.2.4 Die Gesellschaft wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, sicherzustellen, dass als verfügbar präsentierte Prämien und Vergünstigungen sowie Möglichkeiten zum Erwerb von XP und/oder Sammeln von Meilen auch tatsächlich für die Mitglieder verfügbar sind. Dennoch können die Gesellschaft oder ihre Partner die Anzahl der verfügbaren Prämien einseitig beschränken und die Verfügbarkeit solcher Vergünstigungen daher nicht zusichern oder gewährleisten. Ein Mitglied kann also feststellen, dass solche Vergünstigungen bei einem bestimmten Flug nicht verfügbar sind oder eine bestimmte Prämie nicht zur Verfügung steht.
1.2.5 Alle Prämien und Vergünstigungen unterliegen Änderungen und unterschiedlicher Verfügbarkeit, einschließlich der sogenannten Blackout-Daten (bestimmte Tage, an denen keine Prämien eingelöst und erhalten werden dürfen), wie in der Flying BlueKommunikation angegeben. Es können lokale Beschränkungen und/oder Änderungen gelten.
1.2.6 Prämien, Vergünstigungen und Möglichkeiten zum Erwerb von XP und/oder zum Sammeln von Meilen und/oder zum Einlösen von Meilen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners, der die Serviceleistungen anbietet. Es wird davon ausgegangen, dass das Mitglied die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners zu dem Zeitpunkt akzeptiert, zu dem das Mitglied Serviceleistungen anfordert oder Meilen einlöst. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von einem solchen Partner auf Anfrage eines Mitglieds zur Verfügung gestellt. Alle Air France-Flüge unterliegen den Beförderungsbedingungen von Air France, die auf www.airfrance.com eingesehen werden können. Alle KLM-Flüge unterliegen den Beförderungsbedingungen von KLM, die auf www.klm.com eingesehen werden können. Alle Flüge von Airline-Partnern unterliegen den entsprechenden Beförderungsbedingungen des jeweiligen AirlinePartners.
1.2.7 Die Gesellschaft und ihre Partner behalten sich das Recht vor, Aktionen bestimmten Gruppen von Mitgliedern auf Basis ihrer Programmaktivität zugänglich zu machen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Flug-, Hotelaufenthalts- und Mietwagenaktivitäten. Die Aktionen sind nicht in Verbindung mit anderen Angeboten nutzbar. Es wird jeweils die Aktion, die für das Mitglied letztlich am vorteilhaftesten ist, angewendet.
1.2.8 Der Mitgliedsstatus, für den sich ein Mitglied qualifiziert, richtet sich nach der Anzahl der XP, die im Qualifizierungszeitraum erworben werden. Sollte ein Mitglied innerhalb des Qualifizierungszeitraums zur nächsten Mitgliedsstufe aufsteigen, wird die entsprechende Anzahl von XP vom XP-Zähler des Mitglieds abgezogen und das Mitglied auf die nächste Mitgliedsstufe höhergestuft. Wenn ein Mitglied nicht genügend XP für eine Höherstufung, jedoch genügend XP für den Erhalt seiner aktuellen Mitgliedsstufe sammelt, wird die entsprechende Anzahl von XP nach Ablauf des Qualifizierungszeitraums abgezogen. Wenn ein Mitglied nicht genügend XP für eine Höherstufung erwirbt, wird das Mitglied auf die nächst niedrigere Mitgliedsstufe herabgestuft, und die entsprechende Anzahl von XP wird nach Ablauf des Qualifizierungszeitraums abgezogen. Sollte ein Explorer-Mitglied innerhalb des Qualifizierungszeitraums nicht zur nächst höheren Mitgliedsstufe höherstufen, wird der XP-Zähler des Mitglieds am Ende des Qualifizierungszeitraums wieder auf null gesetzt.
1.2.9 Für Explorer-Mitglieder ab 18 Jahren sind die Meilen drei (3) Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Zeitraums werden die Meilen von der Gesellschaft zum Ende des Jahres storniert, falls keine registrierte Sammelaktivität die Gültigkeit der Meilen verlängert. Nach einer gesamtverlängernden Aktivität verlängert sich die Gültigkeit aller Meilen um drei (3) Jahre, so dass Meilen drei (3) Jahre ab Ende des Jahres verfallen, in dem die letzte gesamtverlängernde Aktivität verzeichnet wurde. Bei einer teilverlängernden Aktivität werden nur die nach der letzten gesamtverlängernden Aktivität gesammelten Meilen verlängert. Genaue Informationen über Verfallsdaten der Meilen können online auf dem Konto des Mitglieds abgerufen werden.
1.2.10 Falls ein Mitglied über einen Zeitraum von fünf (5) Jahren keine XP erwirbt und/oder Meilen sammelt oder innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung der Mitgliedschaft keine Sammelaktivitäten aufweist, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Mitgliedschaft einseitig zu beenden.
1.2.11 Im Online-Konto des Mitglieds stehen eine Aktivitätsübersicht, ein Meilenzähler und/oder XP-Zähler zur Verfügung.
1.2.12 Im Todesfall eines Mitglieds schließt die Gesellschaft das Konto nach Eingang der Sterbeurkunde und löscht die von diesem Mitglied gesammelten Meilen und/oder XP.
1.3 Neuanmeldung
1.3.1 Vorbehaltlich der lokalen Gesetze und ggf. einer erforderlichen Genehmigung des gesetzlichen Vertreters oder Vormunds ist das Programm zugänglich für Personen ab dem Alter von 2 Jahren mit einer Postanschrift in einem Land, in dem das Programm Mitgliedern zur Teilnahme offensteht. Gesellschaften, Körperschaften oder andere juristische Personen sind von der Teilnahme an dem Programm streng ausgeschlossen.
1.3.2 Ein Mitglied darf nur mit einem einzigen Antragsformular die Mitgliedschaft beantragen und nur ein (1) Konto unter seinem gesetzlichen Namen führen. Im Falle etwaiger Doppelkonten wird das Konto mit dem niedrigsten Status oder der niedrigsten Anzahl XP und/oder Meilen geschlossen und alle XP und/oder Meilen, die sich auf diesem Konto angesammelt haben, werden auf das andere Konto umgebucht.
1.3.3 Mit der Anmeldung zum Programm erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, die Flying Blue-Kommunikation zu erhalten. Diese ist ein integraler Bestandteil des Programms. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, der Gesellschaft eine korrekte Postanschrift und E-Mail-Adresse für die Zusendung seiner Mitgliedskarte sowie der Flying Blue-Kommunikation zur Verfügung zu stellen. Sollte ein Mitglied seine Postanschrift und/oder E-Mail-Adresse ändern, so hat das Mitglied die Gesellschaft unverzüglich schriftlich auf dem Postweg oder über die Programm-Website zu informieren. Diese Adressenänderung muss durch die Unterschrift oder das Passwort des Mitglieds bestätigt werden, je nachdem, welcher Form des Verfahrens es sich bedient.
1.3.4 Jede teilnahmeberechtigte Person, die sich zum Programm anmelden möchte, bzw. ein gesetzlicher Erziehungsberechtigter oder Vertreter, falls das Mitglied minderjährig ist, muss online einen Mitgliedsantrag ausfüllen, um ein Flying Blue-Konto eröffnen zu können. Von allen Personen, die ihre Mitgliedschaft im Programm beantragen, wird angenommen, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben.
1.3.5 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Zulassung zur Teilnahme am Programm zu verweigern, wenn die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt werden.
1.3.6 Jede Person, deren Mitgliedsantrag von der Gesellschaft akzeptiert wurde, erhält ein eigenes Konto, eine Mitgliedsnummer und ein persönliches Passwort, welche den Zugang zu den Flying Blue-Serviceleistungen online sowie zu jeder anderen Serviceleistung, die in der Flying Blue-Kommunikation beschrieben wird, ermöglichen. Die Mitgliedsnummer und das Passwort sind für jede Anfrage bezüglich des Kontos erforderlich. Das Passwort wird stets ausschließlich dem Mitglied selbst mitgeteilt. Das Mitglied ist für die Verwendung seines Passworts verantwortlich und darf das Passwort nicht an Dritte weitergeben. Das Mitglied trägt die alleinige Verantwortung für die Wahrung der Vertraulichkeit des Passworts, für die Beschränkung des Zugangs zum Konto und ganz allgemein für die Geräte, über die er/sie eine Verbindung zum Konto herstellt. In diesem Zusammenhang gilt jede vom Konto des Mitglieds aus durchgeführte Transaktion als vom Mitglied selbst durchgeführt.
1.4 Einhaltung des Programms
1.4.1 Das Mitglied gewährleistet die Richtigkeit aller angegebenen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angaben zur Postanschrift und E-Mail-Adresse, und ist allein verantwortlich für jegliche falschen, unvollständigen oder veralteten Informationen. Sämtliche Daten, einschließlich personenbezogener Daten, werden von Air France, KLM und den Partnern zur ordnungsgemäßen Durchführung des Programms verwendet und ausgetauscht.
1.4.2 Auf Anforderung der Gesellschaft hat das Mitglied einen gültigen Identitätsnachweis zu erbringen. Verstößt das Mitglied innerhalb von dreißig (30) Tagen gegen diese Pflicht, so führt dies automatisch zur Aussetzung oder Kündigung der betreffenden Mitgliedschaft und zum Verfall aller gesammelten XP und Meilen. 1.4.3 Alle XP und Meilen und anschließende Prämien müssen entsprechend den Regeln und Bedingungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesammelt und genutzt werden. Die Gesellschaft hat die endgültige Autorität zu entscheiden, ob eine Sammelaktivität zum Erhalt von XP und/oder Meilen berechtigt.
1.4.4 XP und Meilen werden nicht für ungenutzte, verfallene, gefälschte, verlorene, veraltete oder erstattete Flugtickets oder Transaktionen gewährt. XP und Meilen werden nicht gewährt, wenn eine Person versucht, Tickets zu nutzen, indem sie sich in betrügerischer Weise mit dem Namen und den Daten eines Mitglieds ausweist.
1.4.5 Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen einer Mitgliedskarte, einschließlich einer virtuellen Karte, müssen dem Kundendienst sofort mitgeteilt werden. Nach Mitteilung eines Mitglieds über eine verlorene, gestohlene oder beschädigte Karte wird diese ersetzt. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für irgendeine missbräuchliche Verwendung der Karte oder für den Verstoß eines Mitglieds gegen Regelungen oder Bedingungen dieser Bestimmungen.
1.4.6 Alle Ansprüche auf eine rückwirkende Gutschrift von XP und/oder Meilen sind innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem entsprechenden Flug oder entsprechenden Transaktion zu erheben. Anträge auf eine nachträgliche Meilengutschrift für Leistungen der Partner sind gemäß der in der Flying Blue-Kommunikation angeführten Modalitäten mit den entsprechenden Nachweisen auf dem Postweg an den Kundendienst zu senden oder über die Website der Partner zu stellen. Überdies behält sich die Gesellschaft jederzeit das Recht vor, sämtliche Belege zum Nachweis der angesammelten XP und Meilen zu verlangen. An den Kundendienst adressierte Belege können nicht zurückgeschickt werden; daher sollte das Mitglied Kopien aller solcher Belege aufbewahren.
1.4.7 Das Flying Blue-Konto, die XP, die Prämien, die Mitgliedsstufe und die von dem betreffenden Mitglied gesammelten Meilen können auf keinen Fall umgebucht, übertragen, abgetreten, verkauft oder mit dem Meilenkonto einer anderen Person – sei es unentgeltlich oder gegen Entgelt –, gleichgültig ob diese Person ein Mitglied des Programms ist oder nicht, oder mit einem anderen Konto des Mitglieds kombiniert werden, es sei denn, es betrifft eine Flying Blue Family im Sinne von Abschnitt 4 der vorliegenden Bedingungen und sofern nicht anders von der Gesellschaft festgelegt und in der Flying Blue-Kommunikation dargelegt. Jegliche Personen, die die Vorschriften verletzen, einschließlich aller Fluggäste, die von einer angekauften oder getauschten Prämie Gebrauch machen, haften der Gesellschaft gegenüber für Schäden und Prozesskosten. XP, Meilen, Prämien haben keinen Barwert und können nie in Bargeld umgewechselt werden.
1.4.8 Ein von dem Mitglied zu vertretender, schuldhaft schwerwiegender Verstoß gegen die allgemeinen Beförderungs- oder Tarifbedingungen von Air France, KLM oder einem anderen Airline-Partner, einschließlich SkyTeam, sowie gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Non-Airline-Partnern, kann zur fristlosen Kündigung des Mitgliedskontos sowie zum Ausschluss aus dem Programm aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft, dem Verlust aller gesammelten XP und Meilen wie auch zur Stornierung der nicht in Anspruch genommenen Prämien sowie zur Zahlung des vollen anwendbaren Tarifs durch das Mitglied oder den Fluggast für jeden Abschnitt, der mit missbräuchlich verwendeten Prämien zurückgelegt wurde, führen. Dasselbe gilt für eine grobe Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Missbrauch des Programms, einschließlich der Nichtbefolgung der Programmgrundsätze und vorschriften, den Verkauf oder Tausch von Prämien oder Flugtickets sowie jegliche falsche oder irreführende Tatsachendarstellung hierüber, ungehöriges Verhalten, einschließlich jeglichen unziemlichen oder belästigenden Verhaltens gegenüber Air France, KLM oder Partner-Angestellten, ausfallenden Verhaltens an Bord oder in den Lounges oder der Weigerung, den Anweisungen von Mitarbeitern Folge zu leisten, oder wenn das Mitglied ordnungsgemäß in die Liste der Personen eingetragen ist, die nicht an Bord der Flugzeuge der Gesellschaft gehen dürfen.
1.4.9 Im Zusammenhang mit der Umsetzung der für dieses Programm geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich die Gesellschaft das Recht vor, nach eigenem Ermessen gegen das Mitglied nötigenfalls auch gerichtlich vorzugehen und vom Mitglied Schadenersatz, Rechtsberatungsgebühren und Gerichtskosten einzufordern.
1.4.10 Arbeitnehmer oder Führungskräfte (oder deren Erben bzw. Rechtsnachfolger) einer Fluggesellschaft oder Reiseagentur sowie natürliche oder juristische Personen, die als oder für einen Reiseveranstalter handeln, können aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Vorteil für das Sammeln von Meilen oder den Erhalt von Prämien ziehen, wenn ihr Status im Programm für Serviceleistungen, die von Air France, KLM oder einem Partner angeboten werden, zu Sonderpreisen, vergünstigten Personaltarifen oder Industry-Discount-Tarifen angeboten wird.
1.5 Personenbezogene Daten
1.5.1 Alle personenbezogenen Daten bezüglich der Teilnahme von Mitgliedern am Programm werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, wie dem niederländischen und französischen Datenschutzgesetz („Wet Bescherming Persoonsgegevens“ und „Loi Informatique et Libertés“ vom 6. Januar 1978 in seiner geänderten Fassung vom 6. August 2004 und darauffolgenden Änderungen sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (Verordnung EU 2016/679) für die Zwecke der Programmumsetzung verarbeitet und genutzt.
1.5.2 Die personenbezogenen Daten werden von Air France, KLM und den Partnern im Rahmen des Programms genutzt und ausgetauscht (einschließlich zum Zwecke der Kontoprüfung, wie in Artikel 1.6 unten beschrieben). Zur Unterbreitung von Produkten und Dienstleistungen sowie für Direct-Marketing- oder Kommunikationszwecke können Air France, KLM oder die Partner, sofern das Mitglied dem Erhalt solcher DirectMarketing- oder Kommunikationsnachrichten zugestimmt hat, Informationen über das Mitglied und die Programmteilnahme des Mitglieds ausschließlich für eigene Zwecke zwischen Air France, KLM und den Partnern austauschen. Für weitere Informationen siehe die KLM-Datenschutzrichtlinie unter www.klm.com und die Air France Sicherheits- und Datenschutzrichtlinie unter www.airfrance.com.
1.6 Kontoprüfung
1.6.1 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, alle Konten des Programms jederzeit und ohne Benachrichtigung des Mitglieds zu prüfen, um die Einhaltung der Regelungen und Bestimmungen des Programms sowie der geltenden Beförderungs- und Tarifbedingungen zu gewährleisten. 1.6.2 Falls eine Revision Indizien für Widersprüche oder Verstöße erkennen lässt, kann das Verfahren der Vergabe bzw. des Erhalts von Prämien, XP und Meilen durch die Gesellschaft ausgesetzt werden, bis die Widersprüche und Verstöße zur alleinigen Zufriedenheit der Gesellschaft geklärt sind. Bis zu dieser Aufklärung kann es Mitgliedern verboten werden, Meilen einzulösen und Lounges, Prämien, Serviceleistungen oder Vergünstigungen, in Verbindung mit dem Programm, nach alleinigem Ermessen der Gesellschaft festgesetzt, in Anspruch zu nehmen.
1.6.3 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Sicherheitsbeauftragten von Air France, KLM, SkyTeam-Partnern oder die eines anderen Partners über jegliches Fehlverhalten eines Mitglieds oder über die Widersprüche eines Mitgliedskontos zu informieren.
1.6.4 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, zu Revisionszwecken Informationen mit Partnern oder deren Vertretern auszutauschen.
1.7 Haftung
1.7.1 Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für Schäden, Tod, Verspätung, Körperverletzung oder Verlust, die aus oder im Zusammenhang mit Serviceleistungen, Prämien oder Vergünstigungen der Airline oder den Non-Airline-Partnern im Rahmen des Programms resultieren, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Gesellschaft begangen wurden; dies gilt nicht, wenn das Warschauer Abkommen (in seiner überarbeiteten Fassung) oder das Montrealer Abkommen etwas anderes verfügen, je nachdem welches von beiden gilt. Schadenersatzforderungen müssen direkt bei dem betreffenden Partner eingereicht werden. Schadenersatzforderungen gegen die Gesellschaft infolge von Änderungen aufgrund von gesetzlich vorgeschriebenen länderspezifischen Änderungen können von Mitgliedern nicht geltend gemacht werden.
1.7.2 Unbeschadet der vorgenannten Bestimmungen der Artikel 1.2 und 1.7.1 haftet die Gesellschaft nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus der Beendigung oder Änderung des Programms ergeben, oder für das Ausscheiden von Air France, KLM oder eines der Partner aus dem Programm. Die Gesellschaft wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, die Mitglieder so früh wie möglich über die Änderungen oder das Ausscheiden zu informieren.
1.7.3 Wenn die Gesellschaft oder ein Partner einem Mitglied zu Unrecht XP und/ oder Meilen, Prämien oder andere Vergünstigungen verweigert, besteht der ausschließliche Rechtsbehelf des Mitglieds in der Ausstellung der zu Unrecht verweigerten XP und/oder Meilen, Prämien oder Vergünstigungen durch die Gesellschaft, falls verfügbar. Alternativ können die ausgegebenen Meilen nach Wahl des Mitglieds wieder gutgeschrieben werden. Schließlich kann die Gesellschaft in solchen Fällen nach eigenem Ermessen auch andere angemessene, alternative und vergleichbare Vergünstigungen für das Mitglied bereitstellen.
1.7.4 Landesspezifische Gesetze und Vorschriften können die Bedingungen für die Umsetzung des Programms oder dessen Mitgliedschaft am Programm beeinflussen. Aufgrund lokaler Gesetze und Vorschriften kann es daher sein, dass die Gesellschaft die Teilnahme an diesem Programm in bestimmten Ländern oder für bestimmte Personen ganz oder teilweise nicht gewähren darf. Die Gesellschaft trägt dann keine Verantwortung, wenn sie solche länderspezifischen Gesetze einhält und behält sich daher das Recht vor, einem Mitglied aufgrunddessen seine Teilnahme an dem Programm zu kündigen und alle XP und/oder Meilen zu streichen, die das Mitglied unter Umständen angesammelt hat.
1.7.5 Das Mitglied haftet allein und ausschließlich, mit voller Entschädigung der Gesellschaft, für alle Ansprüche Dritter, einschließlich der Partner und der zuständigen Steuerbehörden, die sich aus oder im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an dem Programm ergeben. Das Mitglied erkennt an, dass einige Prämien, Vergünstigungen und Möglichkeiten, XP zu erwerben und Meilen zu sammeln, von Partnern angeboten werden, für die die Gesellschaft keine Verantwortung oder Haftung übernimmt.
2.1 Von einem Mitglied gesammelte Meilen und/oder XP müssen seinem Konto gutgeschrieben werden, ohne Rücksicht auf die Identität der natürlichen oder juristischen Person, welche die Flugtickets oder Dienstleistungen bezahlt, vorausgesetzt, dass bei der Buchung, Ticketausstellung, beim Einchecken und/oder bei der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags eines Partners die Mitgliedschaftsnummer des Mitglieds vorgelegt wurde. Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, jeden Dritten oder jede juristische Person, die die Flugtickets, die Transaktion oder die Dienstleistungen bezahlt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Arbeitgeber des Mitglieds), bezüglich der Meilen, XP und/oder Vergünstigungen zu informieren, die durch das Programm erzielt wurden.
2.2 Jedes Mitglied sollte überprüfen, dass die Meilen und/oder XP seinem Konto ordnungsgemäß gutgeschrieben wurden.
2.3 Die Gesellschaft behält sich das Recht zur Rückbuchung unrechtmäßig gutgeschriebener Meilen und/oder XP eines Mitglieds vor.
2.4 Flüge qualifizieren sich entsprechend den in der Flying Blue-Kommunikation angegebenen Bedingungen für das Sammeln von Meilen und/oder XP. Die Anzahl der zu erhaltenen XP und/oder Meilen kann für bestimmte Buchungsklassen oder Tarife von Air France, KLM oder von Airline-Partnern reduziert oder ausgeschlossen werden, wie in der Flying Blue-Kommunikation angegeben. Insbesondere Prämientickets, reduzierte Tarife für die Reisebranche, kostenlose oder unversteuerte Tickets berechtigen nicht zum Erhalt von Meilen und/oder XP. Alle von Non-Airline-Partnern zur Verfügung gestellten Serviceleistungen berechtigen unter den in der Flying Blue-Kommunikation angegebenen Bedingungen zum Erhalt von Meilen und/oder XP. Für alle durch Non-Airline-Partner angebotenen Serviceleistungen zu reduzierten Preisen für Angestellte werden keine Meilen und/oder XP zuerkannt.
2.5 Bei Flugstornierungen seitens Air France, KLM, anderer SkyTeam-Partner oder anderer Airline-Partner unter anderem durch schlechte Wetterbedingungen, Arbeitskämpfe, behördliche Vorschriften, Flugplanänderungen oder Sicherheitsgründe, werden dem Mitglied keine Meilen und/oder XP gutgeschrieben.
2.6 Alle XP und Meilen und anschließende Prämien müssen entsprechend den Regeln und Bedingungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erworben, gesammelt und genutzt werden. 2.7 Das Mitglied muss tatsächlich reisen, um XP erwerben und Meilen sammeln zu können. XP und Meilen werden nicht für ungenutzte, verfallene, gefälschte, verlorene, veraltete oder erstattete Flugtickets gewährt. Das Mitglied kann nur für den tatsächlich geflogenen Flug XP erwerben und Meilen sammeln, auch wenn das Mitglied für andere Personen Flugtickets kauft oder mehrere Tickets für den gleichen Flug kauft. Auf Flügen, die von Air France und KLM durchgeführt werden, kann ein Mitglied für die Buchung eines zusätzlichen (bezahlten) Sitzplatzes, einschließlich für eine Tragbahre oder für die Mitnahme eines großen Gepäckstücks mit zerbrechlichen Gegenständen in die Kabine, Meilen sammeln, vorausgesetzt der zusätzliche Sitzplatz wurde auf den Namen des Mitglieds und in derselben Buchungsklasse wie der eigene Sitzplatz des Mitglieds gebucht. Im Falle einer Umbuchung auf einen alternativen Flug wegen unvorhergesehener (und nicht vom Mitglied verursachter) Umstände wird das Mitglied für den von ihm ursprünglich gekauften Flug XP erwerben und Meilen erhalten – also nicht für den tatsächlich genutzten Flug. Meilen werden für Serviceleistungen und Zusatzoptionen nur dann gesammelt, wenn sie vom Mitglied persönlich in Anspruch genommen werden. Eine Gutschrift auf das Konto des Mitglieds kann nur einmal für jeden genutzten Flug erfolgen. Das gleiche gilt für jede in Anspruch genommenen Serviceleistungen. Die Anzahl der zugewiesenen Meilen richtet sich nach der Mitgliedsstufe zum Zeitpunkt des jeweiligen Fluges.
2.8 Im Falle eines Flug-Upgrades werden XP und/oder Meilen auf Basis des ursprünglich bezahlten Flugpreises und nicht der tatsächlich in Anspruch genommenen Buchungsklasse gutgeschrieben.
2.9 Während die Gesellschaft alles daran setzt, damit das Guthaben oder der Meilenstand exakt sind, liegt es in der Verantwortung des Mitglieds, die notwendigen Belege aufzubewahren – wie z. B. die Bordkarten und Flugticketbelege, die zur Geltendmachung einer nachträglichen Gutschrift erforderlich sein können.
2.10 Sofern von der Gesellschaft oder ihren Airline- und Non-Airline-Partnern, einschließlich SkyTeam-Partnern, nicht anders angegeben, können Mitglieder, die auch Mitglieder anderer Vielfliegerprogramme sind, nur ein Vielfliegerprogramm pro Buchung und Mitglied für das Sammeln und Einlösen von Meilen nutzen, einschließlich (aber nicht darauf beschränkt) der Nutzung von Serviceleistungen und Vergünstigungen im Zusammenhang mit dem Vielfliegerprogramm. In solchen Fällen sollten die Mitglieder sich für jeden Flug oder jede Serviceleistung für das Programm entscheiden. Sobald eine Buchung auf dem Flying Blue-Konto gutgeschrieben ist (auch mit null Meilen / null XP), kann sie auf Wunsch des Mitglieds nicht mehr zurückgezogen werden.
3.1 Allgemeines
3.1.1 Wenn ein Mitglied genügend Meilen angesammelt hat, kann es online oder telefonisch und unter Benennung des Begünstigten eine Prämie bestellen, und zwar entsprechend den für die Erteilung der Prämien geltenden Vorschriften, die in der Flying BlueKommunikation dargelegt sind. Die Buchungs- und Anwendungsvorschriften für Prämien können durch die Gesellschaft geändert werden. 3.1.2 Nur das Mitglied ist berechtigt, eine Prämie für sich selbst oder für eine beliebige andere Person zu beantragen, die zum Zeitpunkt der Anforderung der Prämie namentlich genannt wird, sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Programms eingehalten werden. Sollte das Mitglied nicht geschäftsfähig sein (voll- oder minderjährig, aus welchem Grund auch immer), muss die Prämie vom gesetzlichen Vormund oder Vertreter des Mitglieds beantragt werden.
3.1.3 Verlorene, gestohlene oder abgelaufene Prämien werden weder zurückerstattet noch ersetzt oder verlängert.
3.1.4 Das Mitglied oder der Begünstigte einer Prämie hat für alle geltenden Steuern, Verkaufs- und Nachverkaufsgebühren, Abgaben und/oder Zuschläge aufzukommen, die mit der Ausstellung, Änderung, Stornierung oder Nutzung einer Prämie verbunden sind (ggf. auch für Airline-Zuschläge). Es obliegt dem Mitglied, die für die Airline-Prämie notwendigen Reisedokumente, einschließlich (sofern zutreffend) Visa, Impfbestätigungen und Versicherungskarten zu beschaffen. Überdies ist das Mitglied oder der Begünstigte zur Einhaltung aller geltenden landesspezifischen, gesetzlichen oder sonst erforderlichen Vorschriften und zur Erfüllung der geltenden Einreisebedingungen verpflichtet.
3.1.5 Nachdem der Prämienantrag verarbeitet worden ist, wird das Mitgliedskonto mit den für die Prämie angeforderten Meilen entsprechend der zum jeweiligen Antragsdatum geltenden Tabelle belastet.
3.2 Airline-Prämien
3.2.1 Alle Airline-Prämien müssen auf Flügen, die von Air France, KLM und deren AirlinePartnern durchgeführt werden, eingelöst werden. Prämien können auf bestimmte Codeshare-Flüge von Air France oder KLM beschränkt sein.
3.2.2 Airline-Prämien sind nicht übertragbar und können nicht für eine andere Fluggesellschaft genutzt werden als für diejenige, deren Code auf dem Flugticket ausgewiesen ist, es sei denn, die zuständige Fluggesellschaft hat nach vernünftigem Ermessen eine andere Entscheidung getroffen. Alle Prämientickets unterliegen Änderungen der Flugverkehrsrechte oder Entscheidungen, welche durch die vorbezeichneten Airlines nach deren Ermessen erfolgen.
3.2.3 Airline-Prämien werden gemäß den in der Flying Blue-Kommunikation angegebenen Tabellen und Bedingungen ausgestellt.
3.2.4 Die Airline-Prämien für die Air France First Class-Kabine sind ausgewählten Mitgliedsstufen vorbehalten, wie in der Flying Blue-Kommunikation angegeben.
Ausstellung von Prämientickets
3.2.5 Je nach Prämie werden die Airline-Prämien entweder per E-Mail an das Mitglied geschickt oder können an ausgewählten Flughäfen oder an zur Ausstellung von Prämientickets berechtigten Verkaufsstellen abgeholt werden.
3.2.6 Wenn Prämientickets von Air France- oder KLM-Verkaufsstellen ausgestellt werden, müssen die Mitglieder ihre Karte vorlegen. Wenn die Person, die die Prämientickets entgegennimmt, nicht das Mitglied ist, so muss sie für jede Entgegennahme von Flugtickets zusätzlich zu der Mitgliedskarte (oder einer Kopie davon) den Identitätsnachweis des Mitglieds sowie eine beeidigte Erklärung des Mitglieds mit seiner Originalunterschrift, mit der diese Entgegennahme genehmigt wird, vorlegen. Dieses Verfahren kann von der Gesellschaft jederzeit geändert oder ausgesetzt werden.
3.2.7 Prämientickets sind ab Ausstellungsdatum zwölf (12) Monate gültig. Von dieser Regelung ausgenommen sind z. B. besondere Aktionen oder für spezifische Regionen bestimmte Angebote (siehe lokale Angaben).
Stornierung und Änderung von Prämientickets
3.2.8 Eine freiwillige Reiseänderung führt zur Stornierung des ursprünglichen Tickets und zum Wiederverkauf eines neuen Tickets.
3.2.9 Sobald das Ticket ausgestellt ist, kann ein Mitglied sein Prämienticket vor dem Abflug des ersten Flugabschnitts gemäß den in der Flying Blue-Kommunikation beschriebenen Verfahren vollständig stornieren. Nach Antritt der Reise können nur noch die nicht in Anspruch genommenen Flüge storniert werden, wobei das Ticket erstattet wird. Diese Bestimmungen gelten nicht bei Nichterscheinen (No-Show) und Aktionsangeboten.
3.2.10 Wenn ein Prämienticket nicht in Anspruch genommen wurde und inzwischen abgelaufen ist, hat das Mitglied oder der Begünstigte Anspruch auf Erstattung von Steuern und Flughafengebühren, deren Zahlung gemäß den geltenden Vorschriften an die tatsächliche Beförderung des Fluggastes gebunden ist. Die Erstattung dieser Beträge kann beim Flying Blue-Kundendienst beantragt werden.
3.2.11 Im Falle des Nichterscheinens gelten die Regeln der Gesellschaft oder des Partners, je nachdem.
Ad-hoc
3.2.12 Nimmt ein Erwachsener, der mit einem Prämienticket fliegt, ein Kind unter zwei (2) Jahren mit, muss er bei der Fluggesellschaft, auf die sein Prämienticket ausgestellt ist, ein Ticket für das Kind zu den bei der betreffenden Fluggesellschaft geltenden Tarifen buchen.
3.2.13 Einem Begünstigten, der Anspruch auf eine Kinderermäßigung hat, wird eine Ermäßigung auf die Anzahl der für die Prämientickets erforderlichen Meilen gewährt, wie in der Flying Blue-Kommunikation angegeben. Personen, die Anspruch auf Preisvergünstigungen haben (Studenten, Senioren usw.) wird keine Reduzierung auf den für ein Prämienticket erforderlichen Meilenbetrag gewährt, sofern in der Flying BlueKommunikation nichts anderes angegeben ist..
3.2.14 Ein Wechsel des Begünstigten ist nicht möglich.
Upgrade-Prämien
3.2.15 Ein Mitglied kann eine Upgrade-Prämie für einen anerkannten Flug bei einer Fluggesellschaft anfordern, die diese Prämie anbietet. Dabei gilt die in der Flying BlueKommunikation aufgeführte Bedingung, dass das Mitglied über ein bestätigtes (nicht in der Warteliste eingetragenes) und ausgestelltes Ticket verfügt. 3.2.16 Pro Flug und Fluggast ist nur eine einzige Upgrade-Prämie (eine Kabine) durch ein Mitglied möglich, das Meilen einlöst.
Zusatzoptionen
3.2.17 Ausgewählte Zusatzoptionen, wie z. B. zusätzliches Freigepäck und andere Serviceleistungen, können mit Meilen erworben werden und unterliegen stets den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft, wie in der Flying Blue-Kommunikation beschrieben. Der Zugang zu diesen Serviceleistungen kann je nach Strecke, Fluggesellschaft, Konfiguration des eingesetzten Flugzeugs und Verfügbarkeit variieren.
3.3 Non-Airline-Prämien
3.3.1 Jeder Empfänger einer Prämie muss bei Inanspruchnahme der erwünschten Serviceleistungen den geltenden gesetzlichen Vorschriften genügen (z. B. Alter und Führerschein) und muss die Bedingungen einhalten, die durch den betreffenden Partner festgelegt wurden, insbesondere in Bezug auf Anzahlungen für Reservierungen bei Partnern.
3.3.2 Die Bedingungen für die Änderung oder Stornierung von Non-Airline-Prämien sind in der Flying Blue-Kommunikation dargelegt.
4.1 Allgemeines: Es wurde vereinbart, dass die nachstehend beschriebenen Bedingungen der Flying Blue Family von bestimmten allgemeinen Bestimmungen des oben beschriebenen Programms abweichen.
4.2 Flying Blue Family-Konto: Ein Flying Blue Family-Konto kann von einem Programmmitglied ab 18 Jahren eröffnet werden, das als „Flying Blue Family-Leader*in“ bezeichnet wird. Ein Flying Blue Family-Konto gilt als eingerichtet, sobald mindestens ein (1) Programmmitglied den Beitritt als Flying Blue Family-Mitglied akzeptiert.
4.3 Flying Blue Family-Mitglieder: Die Flying Blue Family darf aus maximal acht (8) Personen einschließlich Flying Blue Family-Leader*in bestehen, davon maximal zwei (2) Erwachsene (ab 18 Jahren) und sechs (6) Kinder (unter 18 Jahren). Weder der/die Flying Blue FamilyLeader*in noch ein Flying Blue Family-Mitglied kann Teil einer anderen Flying Blue Family sein.
4.4 Einladung durch den/die Flying Blue Family-Leader*in: Der/die Flying Blue FamilyLeader*in kann anschließend nur Personen einladen, die bereits Mitglieder des Programms sind, die Flying Blue Family-Mitglieder. Nimmt ein eingeladenes Mitglied die Einladung der Flying Blue Family nicht innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Tagen nach der Einladung an, ist die Einladung ungültig. Der/die Flying Blue Family-Leader*in kann die Einladung jederzeit zurückziehen, wenn sie noch nicht angenommen wurde, und stattdessen eine Einladung an ein anderes Mitglied senden. 4.5 Laufzeit
4.5.1 Das Flying Blue Family-Konto wird für einen Zeitraum von mindestens sechs (6) Monaten eingerichtet. Die Flying Blue Family-Mitglieder treten einer Flying Blue Family für einen Zeitraum von mindestens sechs (6) Monaten bei. Der/die Flying Blue Family-Leader*in kann jedes Flying Blue Family-Mitglied nach sechs (6) Monaten nach Eintritt in die Flying Blue Family ausschließen. Der/die Flying Blue Family-Leader*in kann die Flying Blue Family sechs (6) Monate nach ihrer Erstellung schließen. Wird ein minderjähriges Flying Blue Family-Mitglied achtzehn (18) Jahre alt und gibt es in der betreffenden Flying Blue Family bereits 2 (zwei) Erwachsene (einschließlich Flying Blue Family-Leader*in), so wird das minderjährige Flying Blue Family-Mitglied, das gerade achtzehn (18) Jahre alt geworden ist, am Tag seines Geburtstags automatisch aus dem Flying Blue Family-Konto entfernt.
4.5.2 Im Falle des Todes von dem/der Flying Blue Family-Leader*in wird die Gesellschaft gemäß Artikel 1.2.12 das Mitgliedskonto von dem/der Flying Blue Family-Leader*in schließen und alle gesammelten Meilen stornieren, sobald die Sterbeurkunde vorliegt. Das Flying Blue Family-Konto, einschließlich aller von Flying Blue Family-Mitgliedern übertragenen Meilen, wird daraufhin gelöscht.
4.5.3 Im Falle des Todes eines Flying Blue Family-Mitglieds und nach Schließung des Kontos durch die Gesellschaft gemäß dem vorstehenden Artikel 1.2.12 wird das Flying Blue Family-Mitglied automatisch aus dem Flying Blue Family-Konto entfernt.
4.6 Meilen der Flying Blue Family: Sobald das Flying Blue Family-Konto eingerichtet ist, werden die von jedem Flying Blue Family-Mitglied gesammelten Meilen im Konto von dem/der Flying Blue Family-Leader*in angezeigt. Der/die Flying Blue Family-Leader*in kann nach eigenem Ermessen einen Teil oder die Gesamtheit der Meilen eines Flying Blue Family-Mitglieds (oder mehrerer Mitglieder) nutzen und sie auf das persönliche Konto von dem/der des Flying Blue Family-Leader*in übertragen. Die Anzahl der übertragenen Meilen ist dann auf dem Konto des betreffenden Flying Blue FamilyMitglieds nicht mehr verfügbar. Das Flying Blue Family-Mitglied erhält jedes Mal eine Benachrichtigung, wenn der/die Flying Blue Family-Leader*in Meilen auf sein/ihr persönliches Konto überträgt.
5.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren Fassungen und Exemplare, die solche Geschäftsbedingungen enthalten, und treten ab dem 28. März 2022 für Deutschland in Kraft.