Allgemeine Geschäftsbedingungen für das kostenpflichtige Last-Minute-Upgrade
Die folgenden Ausdrücke und Begriffe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die ihnen jeweils nebenstehend zugeordnete Bedeutung: „Air France“: Société Air France, Aktiengesellschaft nach französischem Recht mit Firmensitz in Paris-Charles de Gaulle, 45, rue de Paris, F-95747 Roissy CDG Cedex, Frankreich – Eingetragen im Handelsregister Bobigny unter der Nummer 420 495 178. „Kunde“: Jede natürliche Person, die ein elektronisches Ticket für einen von Air France durchgeführten Flug besitzt und eine Option für ein kostenpflichtiges Last-Minute Upgrade erwerben möchte. „Economy“: Bereich im hinteren Teil des Flugzeugs für Kunden, die zu einem Economy Tarif reisen. Premium“: Flugzeugbereich zwischen der Business- und der Economy Kabine für Kunden, die zu einem Premium Tarif reisen. „Business“: Flugzeugbereich für Kunden, die zu einem Business Tarif reisen. „La Première“: Flugzeugbereich für Kunden, die zu einem La Première Tarif reisen. „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Bedingungen“ oder „Geschäftsbedingungen“: Die vorliegenden Bedingungen, die die Verkaufsbedingungen für ein kostenpflichtiges Last-Minute Upgrade festlegen. „Option“: Die dem Kunden gebotene Möglichkeit, bei Verfügbarkeit ein kostenpflichtiges Last-Minute-Upgrade zu den in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Konditionen zu erwerben. Die Kunden können sich ein kostenpflichtiges Last-Minute-Upgrade sichern, sobald der Check-in für den Flug geöffnet ist, für den sie eine bestätigte Reservierung haben. Die Option gilt pro Flugsegment. „Preis“: Preis inklusive Steuern und Gebühren pro Person für ein kostenpflichtiges Last-Minute-Upgrade. Der Preis für das kostenpflichtige Last-Minute-Upgrade hängt vom Reisedatum, dem Reiseziel und der Verfügbarkeit ab. Der Preis wird zum Zeitpunkt des Kaufs angegeben. Nach dem Kauf erhält der Kunde eine Bestätigungsmail zugeschickt. „Flugsegment“: Air France Flug, der mit einem einzigen Flugzeug mit einer einzigen Flugnummer durchgeführt wird.
„Kostenpflichtiges Upgrade“ oder „Upgrade Option“: Die Möglichkeit für einen Kunden, in einer höheren Reiseklasse als der ursprünglich gebuchten Klasse zu reisen und so alle mit dieser neuen Reiseklasse verbundenen Vorteile zu genießen. Der Kunde kann die Option zu den in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Konditionen erwerben. Auf Flügen von Air France bestehen folgende Upgrade-Möglichkeiten für ein kostenpflichtiges Last-Minute-Upgrade:
- Von Economy auf Premium
- Von Economy auf Business
- Von Premium auf Business
- Von Business auf La Première
„Air France Flug“: Lang-, Mittel- oder Kurzstreckenflug mit einer AF-Flugnummer, der von Air France durchgeführt wird und die Möglichkeit bietet, eine Option Kostenpflichtiges Last-Minute-Upgrade zu erwerben, z. B.:
„Langstreckenflug“: Flug mit einer AF-Flugnummer zwischen Frankreich (Kontinentaleuropa) und Asien, Ozeanien, Afrika (ohne Nordafrika), Nord- und Lateinamerika, dem Nahen Osten, der Karibik oder dem Indischen Ozean. „Mittelstreckenflug“: Flug mit einer AF-Flugnummer für alle innereuropäischen Verbindungen und Verbindungen zwischen Europa und Nordafrika (Algerien, Marokko und Tunesien), der Türkei, Armenien, Georgien, innerkaribische Flüge (Cayenne, Fort-de-France, Pointe-à-Pitre) sowie die Flüge Miami-Montreal und Cayenne-Belém. „Kurzstreckenflug“: Flug mit einer AF-Flugnummer auf allen innerfranzösischen Verbindungen (Kontinentaleuropa).
Mit dem Kauf der Upgrade-Option genießt der Kunde folgenden Leistungen:
Leistungen, wenn die Option online, am Flughafen oder in einem Air France Reisebüro erworben wird:
- Reise in einer höheren Reiseklasse
- Freigepäck* (siehe unten)
- Gegebenenfalls Zugang zu den Abflug- und Ankunftslounges, außer bei einem kostenpflichtigen Upgrade von Economy auf Premium (alleinreisende Kinder und Jugendliche, die vom Begleitservice Kids Solo betreut werden, haben keinen Loungezugang)
- Mahlzeit, die der in der neuen Reiseklasse servierten Mahlzeit entspricht (bei Verfügbarkeit)
- SkyPriority
- WLAN bei einem Upgrade auf La Première
Leistungen, wenn die Upgrade-Option an Bord erworben wird:
- Reise in einer höheren Reiseklasse
- Kein Loungezugang
- Mahlzeit, die der in der neuen Reiseklasse servierten Mahlzeit entspricht (bei Verfügbarkeit)
- WLAN bei einem Upgrade auf La Première
* Freigepäck:
Besteht die Reise aus einem einzigen Flugsegment, gelten die Freigepäckregeln (Hand- und Reisegepäck) der neuen Reiseklasse. Besteht die Reise aus zwei oder mehr Flugsegmenten, gelten die Freigepäckregeln (Hand- und Reisegepäck) der neuen Reiseklasse ausschließlich dann, wenn das kostenpflichtige Upgrade für das längste Flugsegment erworben wurde. (Nicht zutreffend, wenn das Upgrade an Bord vorgenommen wurde). Besteht die Reise aus zwei gleichwertigen Flugsegmenten (zwei Kurzstreckenflüge, zwei Mittelstreckenflüge oder zwei Langstreckenflüge), gelten die für den Kunden vorteilhafteren Freigepäckregeln (Hand- und Reisegepäck).
3.1 Ein Kunde hat folgende Möglichkeiten, sich bei Verfügbarkeit eine Upgrade-Option zu sichern:
- online (Website oder mobile App) beim Check-in
- in einem Air France Reisebüro beim Check-in
- über ein Air France Callcenter beim Check-in
- an bestimmten Automaten beim Check-in am Flughafen, wenn dieser Service verfügbar ist
- an den Check-in-Schaltern an bestimmten Stationen
- mit einem Air France Fluggastbetreuer am Flughafen
- an Bord des Flugzeugs
3.2 Die Upgrade-Option wird bei Verfügbarkeit auf allen von Air France durchgeführten Flügen angeboten, für die mehrere Reiseklassen buchbar sind. Vom Kauf einer Upgrade-Option ausgeschlossen sind jedoch Kunden:
- die eine medizinische Betreuung benötigen,
- die auf einem Langstreckenflug ein Tier mit in die Kabine nehmen und ein kostenpflichtiges Upgrade auf Business wünschen,
- die einen besonderen Sitzplatz angefordert haben: „Extra-Seat“ und für bestimmte sperrige und/oder zerbrechliche Gepäckstücke reservierter Sitz,
- die auf der Warteliste eingetragen sind.
3.3 Kunden, die bei der Buchung Sonderleistungen angefordert haben, die zuvor von den Air France Mitarbeitern am Flughafen geprüft werden müssen, können die Upgrade-Option nicht online erwerben (auf der Website oder über die mobile App). Das gilt insbesondere für:
- Alleinreisende Kinder und Jugendliche, die vom Begleitservice Kids Solo betreut werden.
- Kunden, die mit einem Kind unter zwei Jahren reisen.
- Kunden, die ein Tier oder ein Assistenztier (z. B. einen Blindenhund) mit in die Kabine nehmen, außer bei einem kostenpflichtigen Upgrade auf Business für Langstreckenflüge.
Kunden, die ein Sondermenü vorbestellt haben, werden beim Kauf der Upgrade-Option informiert, dass diese Mahlzeit in der Upgrade-Reiseklasse nicht verfügbar ist.
Kunden, die eine Sitzplatz-Option gebucht haben, werden beim Erwerb der Upgrade-Option darüber informiert, dass der für die Sitzplatz-Option bezahlte Betrag auf Antrag des Kunden über die Website von Air France erstattet wird.
3.4 Der Kunde kann nur eine Upgrade-Option pro Flugsegment erwerben. Ausnahme: Kunden, die ein kostenpflichtiges Upgrade von Economy auf Premium erworben haben und sich schließlich für ein kostenpflichtiges Upgrade auf Business entscheiden.
4.1 Die Bezahlung der Upgrade-Option kann in jeder Air France Agentur oder am Flughafen in bar erfolgen.
4.2 Die Bezahlung der Upgrade-Option kann mit den Zahlungskarten erfolgen, die auf den offiziellen Websites von Air France, in der mobilen App, von den Callcentern und in allen Air France Agenturen oder am Flughafen akzeptiert werden.
4.3 Die Bezahlung der Upgrade-Option kann für Kunden, die Inhaber einer Flying Blue Karte sind, mit Meilen erfolgen.
4.4 Die Bezahlung der Upgrade-Option mit einer Kombination aus Geld und Meilen ist ausschließlich Kunden vorbehalten, die Inhaber einer Flying Blue Karte sind.
5-A Umbuchungsbedingungen
5.1 Air France setzt alles daran, die Änderung der Reiseklasse, die nach dem Erwerb der Upgrade-Option erfolgt, gemäß der Geschäftsbedingungen einzuhalten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Air France insbesondere aus operativen, mit den Sicherheitsanforderungen verbundenen Gründen gezwungen sein kann, die Möglichkeit zur Nutzung der Upgrade-Option selbst nach dem Boarding umzuändern. Air France kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde, der die gemäß den AGB erworbene Upgrade-Option nicht wahrnehmen konnte, erhält den Preis der Upgrade-Option laut den in Artikel 6 „Erstattungskonditionen“ festgelegten Modalitäten erstattet.
5.2 Die Upgrade-Option ist personengebunden und kann nicht abgetreten werden.
5.3 Die Upgrade-Option ist einer Air France Flugnummer zugeordnet und muss am Abflugtag des Fluges, für den der Kunde eine Upgrade-Option erworben hat, genutzt werden.
5.4 Die von einem Kunden erworbene Upgrade-Option kann weder geändert noch umgetauscht werden aus, außer in den in Artikel 5.B „Erstattungskonditionen“ vorgesehenen Fällen.
5.5 Ist der Kunde Mitglied des Treueprogramms Flying Blue, sammelt er Meilen und XP auf Basis der ursprünglich gebuchten Reiseklasse. Er sammelt zudem Meilen für jeden Euro, den er für die Upgrade-Option auf Flügen ausgibt, die von Air France durchgeführt werden (mehr dazu auf der Flying Blue Website).
5.6 Der Kunde, der eine Upgrade-Option erwirbt, kann das Upgrade nur für sich selbst oder für eine Person erwerben, die ihn ermächtigt hat, die Upgrade-Option in ihrem Namen und für sie zu buchen. Diese Person wird im Folgenden als „auftraggebender Passagier“ bezeichnet. Es gilt, dass der auftraggebende Passagier die vorliegenden Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
5-B Erstattungskonditionen
Der Kunde, der die Upgrade-Option erworben hat, kann sich den Preis der Option nur in folgenden Fällen erstatten lassen:
- Der Flug, für den der Kunde die Upgrade-Option erworben hat, wird gestrichen. Der Kunde konnte die Reise nicht antreten.
- Air France hat dem Kunden die erworbene Upgrade-Option letztendlich nicht zugeteilt. Der Kunde wird in diesem Fall in der ursprünglich gebuchten Reiseklasse platziert und erhält den Preis für die Upgrade-Option erstattet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehene Entschädigung.
- Der Kunde hat ein Full Flex-Ticket gebucht und storniert seinen Flug.
- Der Kunde hat ein Full Flex-Ticket gebucht, er ändert seinen Flug und das Upgrade ist für den umgebuchten Flug nicht verfügbar.
Air France trägt keine Verantwortung und kann nicht belangt werden, ihren Verpflichtungen nicht nachzukommen, wenn höhere Gewalt, wie sie vom französischen Recht festgelegt oder interpretiert wird, die ganze oder teilweise Erfüllung der gebuchten Leistungen und Services verhindert. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Zinsen für direkte oder indirekte Schäden, die infolge der Nichterbringung der Leistungen entstanden sind.
Die Fluggastdaten, die Air France für die Upgrade-Option erhebt, werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
Reklamationen bezüglich der Buchung, der Bezahlung und/oder der Bereitstellung der Upgrade-Option müssen über das Online-Reklamationsformular eingereicht werden, das über den Link „Erstattung, Reklamationen und Anregungen“ der Rubrik „Kontakt“ auf der Website verfügbar ist.
Air France behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorzunehmen. Der Kauf der Upgrade-Option unterliegt den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Verkaufsbedingungen, es sei denn die Änderung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen wird vom Gesetz oder von den Regierungsbehörden vorgeschrieben (in diesem Fall gilt diese Änderung auch für alle Bestellungen, die bereits getätigt wurden).