Allgemeine Verkaufsbedingungen für die Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis“ bei Anschlussflügen in Paris-CDG (Terminal 2E)
Die folgenden Ausdrücke und Begriffe der Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben, sofern es sich aus dem Kontext nicht anders ergibt, die ihnen jeweils nebenstehend zugeordnete Bedeutung:
„Air France“: Société Air France, Aktiengesellschaft nach französischem Recht mit Sitz in 45, rue de Paris, F-95747 Roissy CDG Cedex, Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Bobigny unter der Nummer 420 495 178.
„Business Kabine“: Reiseklasse für Kunden, die einen Business-Tarif gekauft haben.
„La Première Kabine“: Reiseklasse für Kunden, die einen La-Première-Tarif gekauft haben.
„Kunde“: Volljährige natürliche Person, die ein Ticket für einen AIR FRANCE Flug in der Business Kabine gebucht hat und die Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis“ bei Anschlussflug buchen möchte.
„Allgemeine Verkaufsbedingungen“ oder „Bedingungen“ oder „vorliegende Bedingungen“: die vorliegenden Bedingungen, die die Kaufbedingungen für die Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis“ bei Anschlussflug festlegen.
„Langstrecke“: von Air France durchgeführte Flüge zwischen Europa und Asien, Ozeanien, Afrika (außer Nordafrika), Amerika, dem Nahen Osten, der Karibik oder dem Indischen Ozean.
„Zusatzoption La Première Flughafenerlebnis bei Anschlussflug“ ab Paris-Charles de Gaulle (Terminal 2E) oder „Zusatzoption“: die vorliegenden Bedingungen, die die Kaufbedingungen für die Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis” festlegen.
„Preis“: Der Preis der Zusatzoption hängt vom gekauften Tarif ab.
Die Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis“ bei Anschlussflug ab Paris-CDG (Terminal 2E) ist eine Serviceleistung, die nur unter folgenden kumulativen Bedingungen buchbar ist:
- Das Flugzeug, mit dem der Langstreckenflug durchgeführt wird, für den der Kunde ein Air France Ticket in der Business Kabine besitzt, fliegt ein Ziel an, zu dem die La Première Kabine nicht angeboten wird, und der Kunde ist in den letzten zwölf Monaten mit einem La Première Ticket in der La Première Kabine gereist.
- Last-Minute-, Go-for-Gold- und DoD-Upgrades sind unabhängig von der Zahlungsart ausgeschlossen.
- Upgrades mit Ultimate-Gutscheinen sind ausgeschlossen.
Mit der Buchung der Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis“ bei Anschlussflug ab Paris-CDG (Terminal 2E) profitiert der Kunde von folgenden Serviceleistungen, die im Terminal 2, Halle E des Flughafens Paris-Charles de Gaulle am Tag des Anschlussflugs verfügbar sind:
- Empfang beim Verlassen des Flugzeugs nach Ankunft in Paris-Charles de Gaulle 2,
- persönlicher Begleitservice und Transfer in einer Luxuslimousine zur La Première Lounge und anschließend zum Anschlussflug,
- Zugang zur exklusiven La Première Lounge von Air France und zu allen Serviceleistungen (Möglichkeit, eine SISLEY Beauty-Behandlung zu buchen)
- Fahrt in einer Luxuslimousine bis zur Flugzeugtreppe des Anschlussfluges,
- Vorstellung der Crew beim Einstieg in das Langstreckenflugzeug.
Vorbehaltlich der in Artikel 2 dieser Bedingungen genannten Konditionen kann die Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis“ bei Anschlussflug ab Paris-CDG (Terminal 2E) zum Preis von 1.200 Euro pro Person oder 240.000 Meilen gebucht werden.
Die Reservierung kann über die La Première Hotline und am Flughafen bei einem La Première Fluggastbetreuer erfolgen, vorbehaltlich Verfügbarkeit.
Die Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis“ bei Anschlussflug ab Paris-CDG (Terminal 2E) ist nicht für alleinreisende Minderjährige buchbar.
4.1 Der Kunde kann die Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis“ bei Anschlussflug ab Paris-Charles de Gaulle (Terminal 2E) mit einer der Zahlungsmethoden bezahlen, die auf den Websites angeboten werden.
4.2 Die Bezahlung der Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis“ bei Anschlussflug ab Paris-Charles de Gaulle (Terminal 2E) kann gegebenenfalls mit Meilen erfolgen.
Die Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis“ bei Anschlussflug ab Paris-CDG (Terminal T2E) ist einer Air France Flugnummer zugeordnet und muss am Abflugtag, für den der Kunde die Zusatzoption erworben hat, genutzt werden. Die Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis“ bei Anschlussflug ab Paris-CDG (Terminal T2E) ist unter Vorbehalt verfügbarer Plätze buchbar.
Die von einem Kunden erworbene Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis“ bei Anschlussflug ab Paris-CDG (Terminal 2E) kann gemäß den Tarifbedingungen des Flugtickets des Kunden und vorbehaltlich Verfügbarkeit geändert oder auf einen anderen Flug übertragen werden.
7.1 – Die einem Kunden angebotene Zusatzoption ist personengebunden und nicht übertragbar. Nachdem der Kunde die Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis“ bei Anschlussflug ab Paris-CDG (Terminal 2E) erworben hat, kann diese nicht in bar oder durch eine Meilengutschrift erstattet werden, außer in den in Artikel 7.2 aufgeführten Fällen.
7.2 – Der Kunde, der die Zusatzoption „La Première Flughafenerlebnis“ bei Anschlussflug ab Paris-CDG (Terminal 2E) erworben hat, kann den Preis der Zusatzoption nur in folgenden Fällen erstattet bekommen:
- der Flug, für den der Kunde die Zusatzoption erworben hat, wird annulliert,
- der Flug, für den der Kunde die Zusatzoption erworben hat, wird so geändert, dass der Kunde nicht mehr über die erforderliche Zeit verfügt, um den gekauften Service in Anspruch zu nehmen,
- nach einer freiwilligen Änderung des Fluges durch den Kunden ist die Zusatzoption nicht mehr verfügbar,
- das Flugticket des Kunden ist erstattungsfähig.
Air France trägt keine Verantwortung und kann nicht belangt werden, ihren Verpflichtungen nicht nachzukommen, wenn höhere Gewalt, wie sie vom französischen Recht festgelegt oder interpretiert wird, die ganze oder teilweise Erfüllung der gebuchten Leistungen und Services verhindert. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung, Zinsen oder Schadensersatz für direkte oder indirekte Schäden, die infolge der Nichterbringung der Leistungen entstanden sind.
Air France behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. Bei der Buchung der Option kommen die zum Zeitpunkt der Reservierung geltenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Anwendung, es sei denn, die Änderung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen wird vom Gesetz oder von den Regierungsbehörden vorgeschrieben (in diesem Fall gilt diese Änderung auch für alle Bestellungen, die bereits getätigt wurden).