Allgemeine Verkaufsbedingungen für die Option „Privat-Lounge Vestibule“
Die folgenden Ausdrücke und Begriffe der Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben, sofern es sich aus dem Kontext nicht anders ergibt, die ihnen jeweils nebenstehend zugeordnete Bedeutung:
„Air France“: Société Air France, Aktiengesellschaft nach französischem Recht mit Firmensitz in 45, rue de Paris, F-95747 Roissy CDG Cedex, Frankreich, eingetragen im Handelsregister Bobigny unter der Nummer 420 495 178.
„La Première Kabine“: Reiseklasse für Kunden, die einen La-Première-Tarif gekauft haben.
„Kunde“: Volljährige natürliche Person, die ein Ticket für einen AIR FRANCE Flug in der La Première Kabine gebucht hat und die Zusatzoption „Privatlounge Vestibule“ buchen möchte.
„Allgemeine Verkaufsbedingungen“ oder „Bedingungen“ oder „vorliegende Bedingungen“: die vorliegenden Bedingungen, die die Kaufbedingungen für die Zusatzoption „Privatlounge Vestibule“ festlegen.
„Langstrecke“: von Air France durchgeführte Flüge zwischen Europa und Asien, Ozeanien, Afrika (außer Nordafrika), Amerika, dem Nahen Osten, der Karibik oder dem Indischen Ozean.
„Zusatzoption Privatlounge Vestibule“ oder „Zusatzoption“: Möglichkeit für den Kunden, sich einen kostenpflichtigen Zugang zu den in diesen Bedingungen festgelegten Konditionen zu erwerben.
„Preis“: Der Preis der Zusatzoption hängt vom gekauften Tarif ab.
Mit der Buchung der Zusatzoption „Privatlounge Vestibule“ kann der Kunde bei Ankunft seines Langstreckenflugs in der La Première Kabine eine Privatlounge für vier Personen für die Dauer von drei (3) Stunden zum reservierten Tag und Zeitfenster buchen.
Die Privatlounge Vestibule verfügt über besondere Serviceleistungen:
- die Menüs von Chefkoch Alain Ducasse werden in der Suite serviert.
- Business-Service: Videokonferenz-Möglichkeit auf dem Bildschirm der Lounge.
Vorbehaltlich der in Artikel 2 dieser Bedingungen genannten Konditionen ist die Zusatzoption Privatlounge Vestibule ein kostenpflichtiger Service ausschließlich für Kunden, die in der La Première Kabine reisen.
Der Kunde kann den Zugang zur Lounge gegen einen Aufpreis von 1.500 Euro pro Lounge (für ein bis vier Personen, die mit dem Kunden zusammen auf demselben Flug reisen) oder 300.000 Meilen buchen.
Dieses Angebot gilt ausschließlich für Flüge, die am Flughafen Roissy Charles de Gaulle ankommen. Die Gäste des La Premiere Kunden dürfen kein aufgegebenes Gepäck mit sich führen.
Der Kunde kann die Zusatzoption „Privatlounge Vestibule“ vor dem Tag seines Abflugs über die La Première Hotline oder am Flughafen bei einem La Première Fluggastbetreuer reservieren, vorbehaltlich Verfügbarkeit.
4.1 Der Kunde kann die Zusatzoption „Privatlounge Vestibule“ mit einer der Zahlungsmethoden bezahlen, die auf den Websites angeboten werden.
4.2 Die Bezahlung der Zusatzoption „Privatlounge Vestibule“ kann gegebenenfalls mit Meilen erfolgen.
Die Zusatzoption „Privatlounge Vestibule“ ist einer Air France Flugnummer zugeordnet und muss am Ankunftstag für das reservierte Zeitfenster (drei Stunden), für das der Kunde die Zusatzoption erworben hat, genutzt werden.
Die Zusatzoption „Privatlounge Vestibule“ ist unter Vorbehalt verfügbarer Plätze buchbar.
Die vom Kunden erworbene Zusatzoption „Privatlounge Vestibule“ kann gemäß den Tarifbedingungen des Flugtickets des Kunden und vorbehaltlich Verfügbarkeit geändert oder auf einen anderen Flug übertragen werden.
7.1 – Die von einem Kunden gebuchte Zusatzoption ist personengebunden und nicht übertragbar. Nachdem ein Kunde die Zusatzoption „Privatlounge Vestibule“ erworben hat, kann diese nicht in bar oder durch eine Meilengutschrift erstattet werden, außer in den in Artikel 7.2 aufgeführten Fällen.
7.2 – Der Kunde, der die Zusatzoption „Privatlounge Vestibule“ erworben hat, kann den Preis der Zusatzoption nur in folgenden Fällen erstattet bekommen:
- Der Flug, für den der Kunde die Zusatzoption erworben hat, wird von der Fluggesellschaft storniert, geändert oder verschoben, und der Kunde verzichtet auf seine Reise,
- Nach einer freiwilligen Änderung des Fluges durch den Kunden ist die Privatlounge nicht mehr verfügbar,
- das vom Kunden gekaufte Flugticket ist erstattungsfähig.
Air France trägt keine Verantwortung und kann nicht belangt werden, ihren Verpflichtungen nicht nachzukommen, wenn höhere Gewalt, wie sie vom französischen Recht festgelegt oder interpretiert wird, die ganze oder teilweise Erfüllung der gebuchten Leistungen und Services verhindert. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung, Zinsen oder Schadensersatz für direkte oder indirekte Schäden, die infolge der Nichterbringung der Leistungen entstanden sind.
Air France behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. Bei der Buchung der Option kommen die zum Zeitpunkt der Reservierung geltenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Anwendung, es sei denn, die Änderung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen wird vom Gesetz oder von den Regierungsbehörden vorgeschrieben (in diesem Fall gilt diese Änderung auch für alle Bestellungen, die bereits getätigt wurden).