Wie beantragen Sie die Mitnahme Ihres Assistenzhundes?
Ausgebildeter und trainierter Assistenzhund
Im Einklang mit den internationalen Bestimmungen befördert Air France Ihren Assistenzhund kostenlos in der Flugzeugkabine. Wir empfehlen Ihnen, die Mitnahme spätestens 48 Stunden* vor Reiseantritt zu beantragen. Bei einer Frist von weniger als 48 Stunden werden die Bearbeitung Ihres Antrags und die Überprüfung der Dokumente am Abflughafen vorgenommen. Für die Mitnahme Ihres Assistenzhundes in die Kabine gelten folgende Bedingungen:
- Der Hund muss ausgebildet und trainiert sein.
- Er muss alle Gesundheitsanforderungen des Abflug-, Ziel- und/oder Transitlandes erfüllen.
- Er muss ein Geschirr tragen.
- Er muss ständig an Ihrem Sitz oder Ihrem Sicherheitsgurt angeleint sein.
- Er darf auf keinen Fall den Gang oder den Sitzbereich der anderen Passagiere blockieren.
- Er muss sich in jeder Situation gut benehmen.
- Ihr Hund kann keinen Sitzplatz belegen und darf nicht vor einem Notausgang liegen oder sitzen.
Entspricht Ihr Hund aufgrund seiner Größe nicht diesen Bedingungen, kann er kostenfrei im Frachtraum befördert werden, vorausgesetzt, Sie verfügen über eine passende Transportbox (ausgenommen stumpfnasige Hunderassen; diese sind von der Beförderung im Frachtraum ausgeschlossen). - Vermeiden Sie hygienische Probleme an Bord und nehmen Sie bei Flügen über 8 Stunden eine tierärztliche Bescheinigung mit, die bestätigt, dass sich Ihr Hund während des Fluges nicht entleeren muss.
- Denken Sie daran, die ärztliche Verschreibung mitzunehmen, falls Sie Ihrem Hund an Bord Medikamente verabreichen müssen, um ihn ruhig zu halten.
- Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen, müssen Sie folgende Dokumente mit sich führen: das Ausbildungszertifikat, aus dem seine Funktion hervorgeht, eine Kopie des Heimtierausweises mit Informationen zu Rasse, Gewicht und Größe des Tieres.
- Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund durch ein Abzeichen oder eine sichtbare Kennzeichnung auf dem Geschirr als Assistenzhund erkennbar zu machen. Es empfiehlt sich außerdem, einen Maulkorb mitzuführen, falls Ihr Hund im Laufe der Reise Anzeichen von Nervosität zeigt, die Passagiere oder Flugpersonal belästigen oder gar bedrohen könnten.
* 96 Stunden bei Flügen von/nach dem Vereinigten Königreich
An wen muss ich meinen Antrag auf die Mitnahme eines Assistenzhundes in die Kabine richten?
Flüge ab Frankreich (Kontinentaleuropa)/Übersee
Senden Sie Ihre Unterlagen an : mail.saphir@airfrance.fr
Flüge ab anderen Ländern (außer der USA),
Kontaktieren Sie den Betreuungsdienst , der für Ihr Land zuständig ist.
Besondere Hinweise
Flüge nach/aus den USA : Für die Mitnahme von Assistenzhunden auf Flügen nach/aus den USA senden Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail mit den folgenden Unterlagen:
- Die beiden ausgefüllten und handschriftlich unterzeichneten offiziellen Antragsformulare des „U.S. Departement of Transportation“ für die Mitnahme eines Assistenzhundes (nur auf Englisch). Die Formulare können hier heruntergeladen werden:
- Den Heimtierausweis des Tieres mit Informationen zu Rasse, Gewicht und Größe.
- Alle anderen Gesundheits- und Impfnachweise müssen an eine der folgenden E-Mail-Adressen gesendet werden:
Für Flüge aus den USA: mail.saphir.medicaldesk@airfrance.fr Für Flüge aus allen anderen Ländern in die USA: mail.svan.saphir@airfrance.fr
Wenn Sie mit Ihrem ausgebildeten Begleithund in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen möchten, wenden Sie sich mindestens 96 Stunden vor Abflug an unseren Saphir Hilfsservice, damit die notwendigen Überprüfungen der von den Flughafen- und Regierungsbehörden Ihres Ziellandes geforderten Dokumente vorgenommen werden können.
Bestimmungen:
Im Einklang mit den internationalen Bestimmungen akzeptieren wir ausschließlich Hunde, die von einem zertifizierten und anerkannten Institut als Assistenztier ausgebildet wurden. Haushunde und Hunde in Ausbildung ohne ihren Trainer werden nicht in der Kabine zugelassen, außer sie werden in einer Tasche oder einer Transportbox oder im Frachtraum mitgeführt (ausgenommen stumpfnasige Hunderassen; diese sind von der Beförderung im Frachtraum ausgeschlossen). Sollte Ihr Hund einen Schaden verursachen, behält sich Air France das Recht vor, die Schadenskosten gemäß den Bedingungen des geltenden Transportrechts auf den Besitzer abzuwälzen.