Erstattungsbedingungen für die vorzeitige Erhebung der TSBA-Erhöhung (Taxe de Solidarité sur les Billets d‘Avion, Solidaritätsabgabe auf Flugtickets)
Gemäß ihrer Selbstverpflichtung erstattet Air France die Differenz zwischen dem erhobenen Zuschlag und der TSBA 2024 für Kunden mit einem Ticket:
Ausgestellt zwischen dem 24. Oktober und dem 6. Dezember 2024, Für Reisen von und nach Frankreich (ausschließlich Start und Ziel in Frankreich), Mit geplantem Abflug ab 1. Januar 2025.
Wenn Sie die Erstattung der Erhöhung der Solidaritätsabgabe auf Flugtickets für ein Ticket beantragen möchten, das in einem Reisebüro oder bei einer anderen Fluggesellschaft gebucht wurde, wenden Sie sich bitte zuerst an das betreffende Reisebüro oder die betreffende Fluggesellschaft. Diese verfügen über alle nötigen Informationen, um die Erstattung vorzunehmen.
Sollten dennoch Schwierigkeiten auftreten, ist unser Service-Team gerne für Sie da.
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