13 - Motoren, Großwerkzeuge und Ersatzteile für Fahrzeuge
Nicht elektrisch betriebene Motoren
Verbrennungsmotoren (selbst neu) oder Brennstoffzellen-Motoren
- Im Handgepäck: Nein
- Im aufgegebenen Gepäck: Nein
Fahrzeug-Ersatzteile
Fahrzeug-Ersatzteile (selbst neu) für zwei-, drei- oder vierrädrige Fahrzeuge, die möglicherweise gefährliche Chemikalien enthalten: Stoßdämpfer jeder Art, Fahrzeugbatterien jeder Art, Airbags usw.
- Im Handgepäck:
- Im aufgegebenen Gepäck: Nein
Hinweis: Für die oben genannten Güter wendet Air France strengere Regeln an als in den internationalen Vorschriften vorgesehen.
Elektromotoren
Netzbetriebene Elektromotoren
- Im Handgepäck: Ja
- Im aufgegebenen Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
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