13 - Motoren, Großwerkzeuge und Ersatzteile für Fahrzeuge

Nicht elektrisch betriebene Motoren

Verbrennungsmotoren (selbst neu) oder Brennstoffzellen-Motoren

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Fahrzeug-Ersatzteile

Fahrzeug-Ersatzteile (selbst neu) für zwei-, drei- oder vierrädrige Fahrzeuge, die möglicherweise gefährliche Chemikalien enthalten: Stoßdämpfer jeder Art, Fahrzeugbatterien jeder Art, Airbags usw.

  • Im Handgepäck:
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

HinweisFür die oben genannten Güter wendet Air France strengere Regeln an als in den internationalen Vorschriften vorgesehen.

Elektromotoren

Netzbetriebene Elektromotoren

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein