Was darf ich mitnehmen?
Beschädigte, defekte oder vom Hersteller zurückgerufene elektrische und elektronische Geräte, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, dürfen weder in der Kabine noch im Frachtraum unserer Flugzeuge mitgeführt werden.
1 - Spraydosen, Toilettenartikel und medizinische Mittel
Spraydosen - Nicht entzündbare Aerosole
Nicht entzündbare, ungiftige Treibgase ohne weiteres Risiko zu Sportzwecken oder für den persönlichen Gebrauch. Die Sprühventile müssen durch eine Kappe geschützt sein.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Medizinische Artikel Oder Toilettenartikel (nicht Radioaktiv), Einschliesslich Spraydosen
Haarspray, Deodorant, Parfum, Eau de Cologne, Nagellackentferner, Nagellack etc. und Medikamente mit Alkohol.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Spraydosen - entzündbare oder giftige Aerosole
Haushalts- und Pflegeprodukte, Heimwerkerprodukte usw., z. B. Tinten, Anstriche, Lacke und Decklacke jeder Art (selbst auf Wasserbasis), Aceton, Alkohol, Verdünner für Farben und Lacke, Ethanol, Benzin, Feuerzeugbrennstoff.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
2 - Streichhölzer, Feuerzeuge und elektronische Zigarreten und ihre Akkus
Sicherheitszündhölzer und herkömmliche Feuerzeuge
Sicherheitszündhölzer, herkömmliche Feuerzeuge (die Flüssiggas enthalten, einschließlich Grillfeuerzeuge oder Benzinfeuerzeuge mit Schutzkappe).
- Handgepäck: Nur am Körper
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Maximal 1 Päckchen Streichhölzer oder 1 Feuerzeug pro Person.
Andere Streichhölzer und Feuerzeuge
Streichhölzer ohne Reibefläche, „Blue Flame“ Feuerzeuge oder Zigarrenanzünder, mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllte Feuerzeuge (außer verflüssigtes Gas), Feuerzeugbenzin, Nachfüllpatronen, mit Lithium-Batterien (Metall oder Ionen) betrieben Feuerzeuge ohne Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Elektronische Zigaretten
Elektronische Zigaretten jeder Art (E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen, E-Shisha, persönliche Verdampfungsgeräte, elektronische Nikotinverabreichungssysteme u. a.).
Hinweis: Elektronische Zigaretten (jeder Art) müssen in einer passenden Schutzhülle verstaut werden. Benutzung und Aufladen elektronischer Zigaretten an Bord sind verboten.
- Handgepäck: Nur am Körper und völlig ausgeschaltet
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Lithiumbatterien können sich entzünden, wenn sie kurzgeschlossen, beschädigt, fehlerhaft konzipiert oder unsachgemäß montiert sind. Beschädigte, defekte oder vom Hersteller zurückgerufene Lithiumbatterien und elektrische und elektronische Geräte sind im Flugzeug verboten. Gehen Sie an Bord vorsichtig mit Ihren Geräten und Ersatzakkus um.
Ersatzakkus für Elektronische Zigaretten
Ersatzakkus müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein. Der Ersatzakku muss in seiner Originalverpackung, in einem Plastikbeutel oder einer eigenen Schutzhülle verpackt sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kontaktstellen mit einem Klebeband gegen Kurzschluss gesichert sein.
3 - Elektrische und Elektronische Geräte, Batterien und Ersatzbatterien
Alle Geräte, die im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, müssen ausgeschalten sein. Die Geräte müssen durch entsprechende Maßnahmen vor einer unbeabsichtigten Inbetriebnahme geschützt sein.
Lithium-betriebene Geräte und Lithiumbatterien
Lithiumbatterien können sich entzünden, wenn sie kurzgeschlossen, beschädigt, fehlerhaft konzipiert oder unsachgemäß montiert sind. Ihre Mitnahme im Flugzeug ist verboten, ebenso wie die Mitnahme von beschädigten, defekten oder vom Hersteller zurückgerufenen Geräten. Vermeiden Sie Beschädigungen und deren Folgen: Verpacken oder schützen Sie Ihre Geräte und Batterien sorgfältig, wenn sie im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden und lassen Sie äußerste Vorsicht bei der Handhabung walten, wenn Sie sie im Handgepäck mitführen.
Tragbare Elektronische Geräte < 100 Wh
Geräte, die Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien mit bis zu 2 g Lithium bzw. Lithium-Ionen-Zellen oder Batterien mit bis zu 100 Wh enthalten und für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden: z. B. Uhren, Camcorder, Fotoapparate, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Tablets, Drohnen usw.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein, bei bis zu 15 Geräten pro Person. Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich, wenn der Höchstwert überschritten wird.*
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
Gepäckstücke mit akku < 100 WH
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja, vorausgesetzt, die Batterie wird aus dem Gepäckstück entfernt und in der Kabine mitgeführt.
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
ERSATZAKKUS UND EXTERNE LADEGERÄTE < 100 WH
Lithium-Metall-Batterien (mit bis zu 2 g Lithium) oder Lithium-Ionen-Batterien (mit bis zu 100 Wh) für tragbare elektronische Geräte (z. B. Uhren, Camcorder, Fotoapparate, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Tablets, externe Ladegeräte wie USB-Powerbanks, Drohnen).
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein, bei bis zu 20 Akkus pro Person. Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich, wenn der Höchstwert überschritten wird.*
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
Tragbare Elektronische Geräte mit einer Nennenergie zwischen 100 WH und 160 WH
Tragbare elektronische Gerät, die Lithium-Ionen-Batterien enthalten (mit einer Nennenergie von über 100 Wh bis 160 Wh, z. B. Videokameras, Laptop-Computer, Drohnen usw.)
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
GEPÄCHSTÜCKE MIT EINEM AKKU ZWISCHEN 100 WH UND 160 WH
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja, vorausgesetzt, die Batterie wird aus dem Gepäckstück entfernt und in der Kabine mitgeführt.
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
ERSATZAKKUS UND EXTERNE LADEGERÄTE ZWISCHEN 100 WH UND 160 WH
Lithium-Ionen-Batterien für tragbare elektronische Geräte (über 100 Wh bis 160 Wh) wie Videokameras, Laptop-Computer, externe Ladegeräte (PowerBank), Drohnen usw.)
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Maximal 2 Ersatzbatterien pro Person. * Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
TRAGBARE ELEKTRONISCHE GERÄTE > 160 WH UND IHRE ERSATZAKKUS UND EXTERNEN LADEGERÄTE
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Brennstoffzellen
Das Einsetzen von Ersatzpatronen ist erlaubt, das Nachladen von Brennstoffzellen an Bord ist verboten. Höchstmengen für die einzelnen Brennstoffzellen oder Brennstoffzellenpatronen:
- für Flüssigkeiten: 200 ml
- für Feststoffe: 200 g
- für Flüssiggase: 120 ml für nichtmetallische Brennstoffzellen oder Brennstoffzellenpatronen oder 200 ml für metallische Brennstoffzellen oder Brennstoffzellenpatronen
- für Wasserstoff in Metallhydrid: Die Brennstoffzellen dürfen eine Wasserkapazität von höchstens 120 ml haben.
Geräte mit Brennstoffzellen
Tragbare elektronische Geräte, die mit Brennstoffzellen betrieben werden, z. B. Fotoapparate, Mobiltelefone, Laptop-Computer und Camcorder. Sie müssen vom Hersteller mit „Approved for carriage in aircraft cabin only” gekennzeichnet sein.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Ersatzbrennstoffpatronen
Ersatzbrennstoffpatronen für tragbare elektronische Geräte.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Maximal 2 Ersatzbrennstoffpatronen pro Person.
Andere Geräte und Batterien
Geräte mit Auslaufsicheren Batterien
Tragbare elektronische Geräte mit auslaufsicheren Batterien (sogenannte Trockenbatterien oder Gel-Batterien), die der Sondervorschrift A67 entsprechen (Ladegerät oder Akku-Booster, Waage usw.) Die Batterien dürfen höchstens 12 V und einen Nennleistung von maximal 100 Wh aufweisen.
Hinweis: Die Nennspannung und Nennenergie müssen auf dem Gerät oder den Batterien sichtbar angegeben sein.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Maximal 2 Ersatzbatterien pro Person.
Sonstige Ersatzbatterien
Alkaline-Batterien oder Nickel-Metallhydrid-Akkus
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Hitzerzeugende Elektrische Geräte
Hochintensive Stablampen (Tauchlampen), Lötgeräte usw. Um Brandgefahr auszuschließen, müssen die Batterie und die hitzeerzeugende Komponente separat mitgeführt werden. Die Batterie muss gegen Kurzschluss geschützt sein. Sie muss in ihrer Originalverpackung, in einem Plastikbeutel oder einer eigenen Schutzhülle verpackt sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kontaktstellen mit einem Klebeband gesichert sein.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
4 - Elektrische und Elektronische Medizinische Geräte (Ersatzbatterien und Ersatzakkus)
Alle Geräte, die im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, müssen ausgeschalten sein. Die Geräte müssen durch entsprechende Maßnahmen vor einer unbeabsichtigten Inbetriebnahme geschützt sein. Ersatzakkus müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein. Sie muss in ihrer Originalverpackung, in einem Plastikbeutel oder einer eigenen Schutzhülle verpackt sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kontaktstellen mit einem Klebeband gegen Kurzschluss gesichert sein.
Lithium-Betriebene Geräte und Lithiumbatterien
Lithiumbatterien können sich entzünden, wenn sie kurzgeschlossen, beschädigt, fehlerhaft konzipiert oder unsachgemäß montiert sind. Beschädigte, defekte oder vom Hersteller zurückgerufene Lithiumbatterien und Geräte sind im Flugzeug verboten. Vermeiden Sie Beschädigungen und deren Folgen: Verpacken oder schützen Sie Ihre Geräte und Batterien sorgfältig, wenn sie im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden und lassen Sie äußerste Vorsicht bei der Handhabung walten, wenn Sie sie im Handgepäck mitführen.
Tragbare Elektronische Geräte < 100 Wh
Tragbare elektronische medizinische Geräte mit eingebauten Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien mit einem Lithiumgehalt von maximal 2 g oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien mit einer Nennenergie von maximal 100 Wh): mobile Sauerstoffkonzentratoren (POC), die zu medizinischen Zwecken mitgeführt werden.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Ersatzbatterien < 100 Wh
Lithium-Metall-Ersatzbatterien mit einem Lithiumgehalt von maximal 2 g oder Lithium-Ionen-Ersatzbatterien mit einer Nennenergie von maximal 100 Wh für tragbare elektronische medizinische Geräte: mobile Sauerstoffkonzentratoren (POC).
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Tragbare Elektronische Geräte mit einer Nennenergie zwischen 100 Wh und 160 Wh
Tragbare elektronische medizinische Geräte mit eingebauten Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien mit einem Lithiumgehalt von maximal 8 g oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh, die zu medizinischen Zwecken mitgeführt werden: automatisierte externe Defibrillatoren (AED), Inhalatoren, CPAP-Geräte (Continuous Positive Airway Pressure) wie Geräte gegen Schlafapnoe oder Schnarchen.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
Ersatzbatterien mit einer Nennenergie zwischen 100 Wh und 160 Wh
Lithium-Metall-Ersatzbatterien mit einem Lithiumgehalt von maximal 8 g oder Lithium-Ionen-Ersatzbatterien mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh für tragbare elektronische medizinische Geräte (z. B. AED, CPAP, Inhalatoren).
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Maximal 2 Ersatzbatterien pro Person. * Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
Tragbare elektronische geräte > 160 WH und ihre Ersatzakkus
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Andere Geräte und Batterien
Geräte mit Auslaufsicheren Batterien
Tragbare elektronische Geräte, die mit auslaufsicheren Batterien (sogenannten Trockenbatterien oder Gel-Batterien) betrieben werden und der Sondervorschrift A67 entsprechen. Die Batterien dürfen höchstens 12 V und einen Nennleistung von maximal 100 Wh aufweisen.
Hinweis: Die Nennspannung und Nennenergie müssen auf dem Gerät oder den Batterien sichtbar angegeben sein.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Maximal 2 Ersatzbatterien pro Person.
5 - Medizinische Geräte und Artikel, die nicht mit zellen oderBatterien betrieben werden
Es müssen alle Maßnahmen zum Schutz der Behälter, die Gas enthalten, getroffen werden. Die mit Gasflaschen ausgestatteten Geräte müssen durch entsprechende Maßnahmen vor einer unbeabsichtigten Inbetriebnahme geschützt sein.
Sauerstoff oder Luft (Gasförmig)
Sauerstoffgas- oder Luftzylinder oder Geräte, die solche Zylinder enthalten, für medizinische Zwecke.
Hinweis: Die Verwendung persönlicher Sauerstoff- oder Luftzylinder an Bord ist verboten.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja
Bruttohöchstgewicht pro Zylinder 5 kg.
Flüssigsauerstoff
Geräte mit Flüssigsauerstoffzylindern, für medizinische Zwecke.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Radioaktive Medizinische Geräte oder Artikel
Radioisotope Herzschrittmacher oder andere Geräte (einschließlich mit Lithium-Batterien betriebene Geräte), die implantiert oder auf dem Körper angebracht sind.
- Handgepäck: Nur am Körper
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Gaszylinder für Prothesen
Kleine Gaszylinder mit nicht entflammbarem, ungiftigem Gas für mechanische Körperglieder, die vom Passagier getragen werden sowie Ersatzzylinder ähnlicher Größe, falls diese zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung während der Reise erforderlich sind.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Quecksilberthermometer
Medizinische oder klinische Thermometer mit Quecksilber für den persönlichen Gebrauch, wenn das Thermometer in einer Schutzhülle aufbewahrt wird.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Maximal 1 Thermometer pro Person.
6 - Waffen und Munition
Elektrowaffen
Elektrowaffen, die gefährliche Komponenten wie Sprengstoff, Druckgas, Lithiumbatterien enthalten: Elektroschlagstöcke oder Elektroschockpistole (Taser)…
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Schusswaffen und Munition
Waffen für Sport- und Jagdzwecke dürfen mitgeführt werden, vorausgesetzt, dass die erforderlichen Waffenscheine und Waffenbesitzkarten vorgewiesen werden können und die Beförderung der Waffen und Munition angemeldet wurde. Munition (Kleinkaliberpatronen) muss sicher verpackt sein (nur Klasse 1.4S, UN0012 oder UN0014), pro Person dürfen höchstens 5 kg Munition brutto zum eigenen Gebrauch mitgenommen werden, Munition mit Explosiv- oder Brandgeschossen sind verboten.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Die zulässigen Mengen für mehr als eine Person dürfen nicht in einem Versandstück zusammengepackt werden.
Andere Schusswaffen
Schusswaffen, die nicht unter die Kategorie der Feuerwaffen fallen.
- Elektroimpulsgeräte, wie z. B. elektrische Treibhilfen, Elektroschocker
- Armbrüste
- Katapulte
- Bestandteile von Schusswaffen (außer teleskopische Sicht- und Zielgeräte)
- Schrotflinten
- Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistolen
- Harpunen und Harpunenabschussgeräte
- Luftpistolen und Luftgewehre
- Signalpistolen
- Viehtötungsapparate
- Spielzeugpistolen
- Startpistolen (Wettkämpfe)
- Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
- Schmuckstücke oder Amulette, die aus echten Kugeln oder leeren Patronen gefertigt werden (gilt nur für Flüge auf die/aus den Philippinen)
Die Liste ist nicht vollständig.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Waffen und Scharfkantige Gegenstände
Waffen und Gegenstände, die Verletzungen verursachen können.
- Handarbeitsnadeln (Stricken, Sticken, Häkeln) aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um sie als Waffe einsetzbar zu machen
- Ski-, Geh- und Wanderstöcke
- Taschenmesser oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge
- Scheren
- Fleischerbeile
- Messer (einschließlich Ritualmesser) aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um sie als Waffe einsetzbar zu machen
- Steigeisen
- Pfeile und Dartpfeile
- Äxte und Beile
- Macheten
- Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z. B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Hämmer, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen
- Eispickel und Bar-Eispickele
- Schlittschuhe
- Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette)
- Säbel, Schwerter und Degen
- Skalpelle
- Wurfsterne
Die Liste ist nicht vollständig.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Stumpfe Instrumente
Waffen und Gegenstände, die Verletzungen verursachen können.
- Baseball- und Softball-Schläger
- Cricketschläger
- Angelruten
- Golfschläger
- Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam, z.B. Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke
- Hockeyschläger
- Lacrosseschläger
- Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubsaunts
- Kajak- und Kanupaddel
- Billard-, Snooker- oder Poolqueues
- Skateboards
Die Liste ist nicht vollständig.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
7 - Systeme für den Wissenschaftlichen oder Anderweitigen Gebrauch
Luftqualität
Permeationsgeräte zur Kalibrierung von Systemen zur Überwachung der Luftqualität.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Sicherheitskoffer
Aktentaschen oder Sicherheitskoffer, Geldbehälter oder -taschen, Sicherheitsausrüstungen usw., die gefährliche Güter wie Lithium-Batterien oder pyrotechnisches Material enthalten.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Barometer oder Thermometer mit Quecksilber
Barometer oder Thermometer mit Quecksilber dürfen von Vertretern staatlicher Wetterdienste oder ähnlicher Behörden mitgenommen werden.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
8 - Explosivstoffe, Feuerwerkskörper und Knallkörper
Pyrotechnische Erzeugnisse
Diese Gegenstände sind verboten.
- Detonatoren und Zünder
- Spreng- oder Brandsätze
- Feuerwerke (einschließlich Wunderkerzen) oder Leuchtraketen jeder Art
- Rauchkanister oder Rauchpatronen
- Munition, die nicht in der Rubrik „Schusswaffen und Munition“ als zulässig angegeben ist
- Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände
- Knallkörper einschließlich Christmas Crackers (Knallbonbons) und Zünder
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
- Bomben, Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.
Die Liste ist nicht vollständig.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
9 - Elektrische Fortbewegungsmittel, die nicht für Mobilitätseingeschränkte Personen bestimmt sind
ELektrofahrräder
Elektrofahrräder für Freizeitzwecke, die mit Lithium-Batterien betrieben werden (unabhängig von der Nennenergie in Wh), mit angesteckten Akkus.
Persönliche Fortbewegungsmittel zu Freizeitzwecken
Selbstbalancierende Roller, Hoverboards, Airboards, Oxbords, E-Skates, Waveboards, Koffer-Scooter, Elektroscooter usw. mit integrierter Lithiumbatterie (unabhängig von ihrer Nennenergie in Wh und selbst, wenn die Batterie abgeklemmt oder abmontiert wurde).
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
10 - Rollstühle und andere Elektrische Fortbewegungsmittel für Mobilitätseingeschränkte Personen
Siehe Rubrik Eingeschränkte Mobilität und andere Behinderungen
11 - Flüssiggas und Flüssigstickstoff in Geräten, Flaschen und Patronen
Es müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Behälter, die Gas enthalten, vor Schäden oder einem Entweichen des Inhalts zu schützen. Geräte mit Gasflaschen oder Gaspatronen im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck müssen durch entsprechende Maßnahmen vor einer unbeabsichtigten Inbetriebnahme geschützt sein.
Druckluft
Pressluftflaschen, wie sie z. B. zum Tauchen verwendet werden, nicht leer (mit einem Druck von über 200 kPa oder 2,0 bar).
Leere Flaschen
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Entzündliche Gase
Neue oder angebrochene, aufgestochene oder nicht aufgestochene oder mit einem Verschlusssystem ausgestattete Gaskartuschen oder Gasflaschen zum Betrieb von Gaskochern, Bunsenbrennern (Küchengebrauch, Handwerken), Werkzeugen, Campingkochern.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Selbstverteidigungsgeräte mit Gas
Selbstverteidigungsgeräte, die Pfefferspray, eine reizende oder handlungsunfähige Substanz enthalten (Tränengas usw.).
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Lawinenrettungsrucksäcke
Lawinenrettungssysteme, die eine Kartusche mit verdichtetem, nicht entflammbarem, ungiftigem Gas enthalten.
- Der Rucksack muss so gepackt sein, dass eine versehentliche Aktivierung verhindert wird.
- Der Airbag im Rucksack muss mit Druckentlastungsventilen ausgestattet sein.
- Der Rucksack kann auch mit einem pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgestattet sein, der netto weniger als 200 mg explosives Material der Gefahrenklasse 1.4S enthält.
- Handgepäck: Ja (Sonderregelung für die USA siehe unten)
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Pro Person ist maximal 1 Rucksack erlaubt. * Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
Sonderregelung für die USA
Die Mitnahme eines Lawinenrettungsrucksacks mit einem pyrotechnischen Auslösemechanismus (1.4S) auf Flügen in die/aus den/über die und innerhalb der USA ist vollständig verboten.
Selbstaufblasende Rettungsmittel
Individuelle selbstaufblasende Rettungsmittel, die durch kleine Gaskartuschen mit nicht entzündbarem, ungiftigem Gas wie Kohlendioxid (CO2) oder einem anderen Gas aufgeblasen werden: Rettungswesten und -boote, Motorrad- und Reitwesten mit Airbag. Das Rettungsmittel muss so verpackt sein, dass eine zufällige Aktivierung verhindert wird.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
2 Rettungsmittel mit maximal 2 integrierten Kartuschen und maximal 2 Ersatzkartuschen pro Person. * Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
Kleine Gaskartuschen
Diverse Geräte, die mit kleinen Gaskartuschen mit nicht entzündbarem, ungiftigem Gas wie Kohlendioxid (CO2) oder einem anderen Gas betrieben werden: Sahnespender, Geräte zum Aufbereitung von Sprudelwasser, Druckluftpistolen usw.
- Die Wasserkapazität einer Gaskartusche darf maximal 50 ml betragen.
- Bei Kohlendioxid entspricht eine Gaspatrone mit einer Wasserkapazität von 50 ml einer 28 g Patrone.
Darüber hinaus sind Lachgas-Kapseln(N2O) unabhängig von der Menge und der Füllmenge verboten.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
Maximal 4 kleine Kartuschen pro Person. * Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
Flüssigstickstoff
Isolierte Verpackungen oder kryogene Behälter, die gekühlten, vollständig in porösem Material absorbierten Flüssigstickstoff enthalten (Dry Shipper) und nur für ungefährliche Produkte genutzt werden, die gekühlt werden müssen.
Hinweis: Das Bruttogewicht der Verpackung darf maximal 10 kg betragen.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
Kohlenwasserstoffgas
Lockenstäbe mit Kohlenwasserstoff, vorausgesetzt die Sicherheitskappe ist sicher über dem Heizelement angebracht.
Hinweis: Lockenstäbe dürfen nicht an Bord verwendet werden, die Mitnahme von Gasnachfüllungen für Lockenstäbe ist verboten.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Maximal 1 Lockenstab pro Person.
Trockeneis
Pro Person sind im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck maximal 2,5 kg Trockeneis erlaubt, wenn das Trockeneis zur Verpackung verderblicher Waren, die nicht der Gefahrengutregelung unterliegen, eingesetzt wird Die Verpackung muss die Freisetzung von Kohlendioxid zulassen und mit dem Zusatz „Dry Ice“ (Kohlendioxid, fest) und dem Nettogewicht an Trockeneis gekennzeichnet sein.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
12 - Flüssigkeiten, Cremes - alkoholische Getränke, Brennstoffe, entflammbare Flüssigkeiten - Pulver
Alkoholische Getränke
Alkoholische Getränke aus Eigenherstellung sowie Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind nicht erlaubt. Alle zum Transport zugelassenen alkoholischen Getränke müssen in einer sachgemäß verschlossenen Einzelhandelsverpackung abgepackt sein.
Hinweis: Für alkoholische Getränke mit 24 Vol.-% bis 70 Vol.-% Alkohol dürfen maximal 5 l pro Behälter und pro Person mitgenommen werden.
- Handgepäck: Nein*
- Im Frachtraum: Ja (maximal 5 l pro Person für alkoholische Getränke von 24 Vol.-% bis 70 Vol.-% Alkohol)
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
* Außer alkoholische Getränke, die nach der Sicherheitskontrolle in einem Duty-free-Shop gekauft und in einen manipulationssicheren Beutel verpackt wurden
Haushaltsprodukte, Pflegemittel, Heimwerkerprodukte
Tinten, Anstriche, Lacke und Decklacke jeder Art (selbst auf Wasserbasis) und unabhängig von ihrer Verpackung (Aerosol, Kanister, Spraydose, Kartusche, Tiegel, Tube usw.), Aceton, Alkohol, Verdünner für Farben und Lacke, Ethanol, Benzin, Feuerzeugbrennstoff, Dieselbenzin, Pestizide, Produkte für Swimmingpools, Lösungsmittel, Terpentin usw.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Leerer Behälter für Entzündlichen Flüssigbrennstoff
Campingkocher und Brennstoffbehälter, die einen entzündlichen Flüssigbrennstoff enthalten haben.
Der Brennstofftank oder -behälter muss mindestens eine Stunde lang entleert und mindestens 6 ^;Stunden offen gelassen werden, damit sich Brennstoff-Rückstände verflüchtigen können. Die Kappe des Brennstofftanks oder -behälters muss sicher befestigt sein. Der Kocher oder Behälter muss mit saugfähigem Material wie z. B. einem Papiertuch umwickelt sein und in einen Plastikbeutel (oder gleichwertig) gepackt werden. Der Beutel muss mit einem Gummiband oder Klebeband verschlossen werden.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
*Los autorizaciones deben solicitarse a Air France o a su agencia de viajes habitual. *pan> Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
Proben mit Entzündlicher Flüssigkeit
Nichtinfektiöse Proben, die mit kleinen Mengen entzündlicher Flüssigkeiten verpackt sind.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Flüssigkeiten, Pasten, Gele, Cremes
Flüssigkeiten, Cremes und Pasten dürfen in kleinen Mengen in Behältern mit einer Höchstfüllmenge von je 100 ml im Handgepäck mitgenommen werden. Die Produkte müssen in einem geschlossenen transparenten Plastikbeutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen verstaut werden. Pro Person darf nur ein Beutel mit an Bord genommen werden. Ausnahmen Folgende Produkte sind in unbeschränkter Menge zulässig, wenn sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung,
- Medikamente, wenn ein Rezept oder ein entsprechendes Attest Ihres Arztes beiliegt,
- Spezialnahrung.
Direktflug Flüssige Duty-free Waren, die am Flughafen oder an Bord des Flugzeugs gekauft wurden, müssen in einem transparenten, versiegelten Plastikbeutel verstaut werden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg mit dem Verkaufsort (Flughafen oder Fluggesellschaft) enthalten. Umsteigeverbindung Wenn Sie an einem EU-Flughafen* einen Anschlussflug haben, dürfen Sie flüssige Duty-free-Waren, die Sie am Abflughafen oder an Bord eines Flugzeuges gekauft haben, mitnehmen, vorausgesetzt, die Artikel werden in einem transparenten, versiegelten Plastikbeutel transportiert. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg mit dem Verkaufsort (Flughafen oder Fluggesellschaft) enthalten. Wenn Sie einen Anschlussflug in einem anderen Land haben, informieren Sie sich bitte über die in Ihrem Transitland geltenden Bestimmungen. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen eines Landes kann Air France die Mitnahme der beim Umsteigen erworbenen flüssigen Duty-free-Waren in der Kabine erlauben. Dabei gelten dieselben Verpackungsbedingungen wie in den vorhergehenden Fällen. Wenn Sie einen Anschlussflug in den USA oder Kanada haben, müssen Sie das aufgegebene Gepäck an Ihrem ersten Umsteigeflughafen in Empfang nehmen und neu einchecken. Wir empfehlen Ihnen, zuvor erworbene flüssige Duty-free-Waren im aufzugebenden Gepäck zu verstauen. * Einschließlich Norwegen, Island und der Schweiz.
Pulver
Zu Pulver und pulverähnlichen Substanzen zählen insbesondere Mehl, Zucker, gemahlener Kaffee, Gewürze, Milchpulver, Kosmetika, Sand, Arzneipulver, Babynahrung usw.
- Handgepäck: Ja (Sonderregelung für die USA siehe unten)
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
SONDERREGELUNG FÜR DIE USA
Bei Flügen in die USA ist die Mitnahme von Pulver oder pulverähnlichen Substanzen im Handgepäck ab einem Volumen von 350 ml untersagt. Wird die zugelassene Menge überschritten, müssen die Substanzen im aufgegebenen Gepäck verstaut werden. Ausnahmen: Arzneipulver auf Verschreibung, Babynahrung, Kremationsasche und Pulversubstanzen, die im Duty-free-Bereich gekauft und in einem manipulationssicheren Beutel (STEB) verpackt sind.
13 - Motoren, Grosswerkzeuge und Fahrzeug-Ersatzteile
Nicht Elektrisch betriebene Motoren
Verbrennungsmotoren (selbst neu) oder Brennstoffzellen-Motoren
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Fahrzeug-Ersatzteile
Fahrzeug-Ersatzteile (selbst neu) für zwei-, drei- oder vierrädrige Fahrzeuge, die möglicherweise gefährliche Chemikalien enthalten: Stoßdämpfer jeder Art, Fahrzeugbatterien jeder Art, Airbags usw.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein
Hinweis: Für die oben genannten Güter wendet Air France strengere Regeln an als in den internationalen Vorschriften vorgesehen.
Elektromotoren
Netzbetriebene Elektromotoren.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
14 - Tiere und Geschützte Pflanzen
Der illegale Handel und Transport von Tieren und Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht sind, oder von Erzeugnissen aus artengeschützten Spezies stellt eine zunehmende Bedrohung für die Biodiversität dar. Air France kooperiert mit den internationalen Behörden und NGOs. Die Fluggesellschaft setzt Warnmaßnahmen um und informiert ihre Passagiere über die Risiken und Folgen der Mitnahme artengeschützter Spezies. Verstoßen Sie nicht gegen das Gesetz und engagieren Sie sich mit uns: Vergewissern Sie sich, dass Sie die Produkte, die Sie in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mitnehmen, nicht unter die Artenschutzbestimmung fallen. Der Transport der in Anhang 1 der CITES Website aufgeführten Spezies ist verboten.
Rechtmäßige Ein- bzw. Ausfuhr der mitgeführten Waren auf der CITES-Website prüfen
Zur IATA-Website gegen den illegalen Handel mit artengeschützten Spezies (engl.)
15 - Fallschirme
Zugelassene Fallschirme
Auf den Flügen von Air France sind ausschließlich Fallschirmmodelle mit einem von der französischen Zivilluftfahrtbehörde (Direction Générale de l‘Aviation Civile, DGAC) zugelassenen Notfallsystem gestattet. Andere Fallschirmmodelle dürfen nicht in unseren Flugzeugen mitgeführt werden.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
16 - Lebende Organe
Lebende menschliche Organe
Lebende menschliche Organe für Transplantationen, menschliche Zellkulturen, Embryonen. Sie müssen in isothermen Beuteln eisgekühlt transportiert werden.
- Handgepäck: Ja
- Aufgegebenes Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*
* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.
Hinweis: Am Flughafen müssen folgende Dokumente vorgezeigt werden:
- Transportauftrag des Passagiers, der die lebenden Organe mitführt.
- Nachricht* der Abteilung des Krankenhauses, die den Transport angefordert hat, außer für Embryonen.
- Bescheinigung für die künstliche Befruchtung, ausschließlich für Embryonen.
* Diese per Fax, Telex oder E-Mail gesendete Nachricht muss auch an die entsprechenden Flughafenbehörden (Polizei, Zoll, Militärpolizei usw.) weitergeleitet werden.
Menschliches Blut
Für Laboranalysen transportierte menschliche Blutproben.
- Handgepäck: Nein
- Aufgegebenes Gepäck: Nein