3 - Elektronische Geräte, einschließlich medizinische Geräte mit entnommenen Ersatzbatterien oder externen Ladegeräten (Powerbanks)

Alle Geräte, die im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, müssen ausgeschaltet sein. Um das Gerät vor unbeabsichtigter Aktivierung zu schützen (zu empfindlicher Einschaltknopf), müssen die Batterien entnommen und in der Kabine mitgeführt werden.

Entnommene Ersatzbatterien oder externe Ladegeräte müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein. Die Ersatzbatterie oder das Ladegerät muss in der Originalverpackung oder in einem Plastikbeutel oder einer eigenen Schutzhülle verpackt sein. Bei ungeschützten Ersatzbatterien oder Ladegeräten müssen die Kontaktstellen mit einem Klebeband gegen Kurzschluss gesichert sein.

Lithiumbatterien können sich entzünden, wenn sie kurzgeschlossen, beschädigt, fehlerhaft konzipiert oder unsachgemäß montiert sind. Beschädigte, defekte oder vom Hersteller zurückgerufene Lithiumbatterien und Geräte sind im Flugzeug verboten. Vermeiden Sie Beschädigungen und deren Folgen: Schützen Sie Ihre Geräte, Batterien und Ladegeräte sorgfältig, wenn sie im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden und lassen Sie äußerste Vorsicht bei der Handhabung walten, wenn Sie sie im Handgepäck mitführen. Knopfzellen und Geräte mit Knopfzellen sind von den folgenden Regeln nicht betroffen.

Geräte mit Lithiumbatterien ≤ 100 Wh (Lithium Ionen) oder ≤ 2 Gramm (Lithium Metall) oder Trockenbatterien oder Nickel-Metallhydrid-Batterien und Ersatzbatterien, entnommen oder extern

Achtung Pro Fluggast gilt folgende Stückbeschränkung:

  • 15 Geräte mit Batterie und
  • 20 entnommene, externe oder Ersatzbatterien.

Wenn Sie mehr Geräte oder Batterien mitnehmen möchten, wenden Sie sich bitte vor Ihrer Reise an das Service-Team von Air France oder an Ihr Reisebüro, um eine Sondergenehmigung für die Mitnahme zu beantragen.

Elektronische Zigaretten

Elektronische Zigaretten jeder Art (E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen, E-Shisha, persönliche Verdampfungsgeräte, elektronische Nikotinverabreichungssysteme u. a.). Hinweis: Elektronische Zigaretten (jeder Art) müssen in einer passenden Schutzhülle verstaut werden.

  • In der Kabine: nur am Körper mitzuführen und komplett ausgeschaltet
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Achtung Die Verwendung und das Aufladen elektronischer Zigaretten ist an Bord verboten.

Gemäß den indischen Bestimmungen sind E-Zigaretten in Indien strengstens verboten. Sie können daher weder im aufzugebenden Gepäck noch in der Kabine mitgenommen werden.

Geräte mit Batterien/Akkus

Für den persönlichen Gebrauch: Uhren, Camcorder, Fotoapparate, Mobiltelefone, Laptops, Tablets, Drohnen usw.

Für die medizinische Verwendung: automatisierte externe Defibrillatoren (AED), tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC), Vernebler (medizinische Inhalationsgeräte), Geräte zur Spontanatmung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP), wie Geräte gegen Schlafapnoe oder Schnarchen usw.

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja

Achtung Informationen zu kabellosen Ladeboxen, die zum Aufladen von Geräten mit Lithiumbatterien (wie etwa kabellosen Ohrhörern oder Hörgeräten) verwendet werden, finden Sie im Abschnitt kabellose Ladeboxen“.

Geräte mit Batterien und Heizelementen

Alle Geräte, die über Heizelemente verfügen und mit Lithiumbatterien betrieben werden (z. B. Lockenstab oder Glätteisen) dürfen nur dann im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden, wenn die Heizelemente oder Batterien entfernt wurden.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Batterien zu entnehmen, müssen diese im Handgepäck als Ersatz- oder entnommene Batterien transportiert werden.

 

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja

Achtung Geräte, bei denen sich eines dieser beiden Teile nicht ausbauen lässt, sind sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck verboten.

Gepäck mit eingebautem Akku

Nicht herausnehmbarer Akku

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Herausnehmbarer Akku

Nur Gepäckstücke mit herausnehmbarer Batterie dürfen an Bord mitgeführt werden, wenn die Batterie zum Aufladen persönlicher Geräte, zum Betrieb integrierter elektronischer Geräte (z. B. Waage, GPS-Tracker) oder zum Antrieb eines motorisierten Systems (z. B. Scooter-Koffer) dient.

  • Handgepäck: Ja
  • Aufgegebenes Gepäck: Ja, vorausgesetzt, die Batterie wird aus dem Gepäckstück entfernt und in der Kabine mitgeführt.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Attention Les batteries intégrées au bagage, une fois extraites et conservées en cabine, doivent rester à tout moment sous votre surveillance et être rapidement accessibles. Voir Batteries externes (Power-Bank).

Kabellose Ladegeräte, Ersatz- und herausnehmbare Akkus

Für den alltäglichen Gebrauch: Uhren, Camcorder, Fotoapparate, Mobiltelefone, Laptops, Tablets, Drohnen, Kopfhörer, Hörgeräte usw.

Für die medizinische Verwendung: automatisierte externe Defibrillatoren (AED), tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC), Vernebler (medizinische Inhalationsgeräte), Geräte zur Spontanatmung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP), wie Geräte gegen Schlafapnoe oder Schnarchen usw.

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Externe Ladegeräte (Powerbanks)

  • Im Handgepäck erlaubt, jedoch nicht in den Gepäckablagen über den Sitzen. Die Geräte müssen jederzeit in Ihrem Blick bleiben und leicht zugänglich sein.
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Achtung Die Nutzung oder das Aufladen externer Akkus (Powerbanks) ist an Bord des Flugzeugs verboten.

Geräte mit Lithiumbatterien sowie Ersatz- oder externe Lithiumbatterien sind erlaubt, wenn ihre Kapazität zwischen 100 und 160 Wh (Lithium-Ionen) oder ihr Lithiumgehalt zwischen 2 g und 8 g (Lithium-Metall) liegt

Achtung Für diese Kategorie von Batterien oder für Geräte, die mit diesem Batterietyp betrieben werden, muss vor der Reise unbedingt und ausnahmslos eine Transportgenehmigung bei Air France oder Ihrem Reisebüro eingeholt werden.

Ersatzbatterien mit Lithiummetall sind nur für medizinische Geräte zugelassen.

Jeder Fluggast darf höchstens 2 Ersatzbatterien, entweder lose oder externe, mitführen.

Tragbare elektronische Geräte

Für den alltäglichen Gebrauch: Videokameras, Laptops, Drohnen usw.

Für die medizinische Verwendung: automatisierte externe Defibrillatoren (AED), tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC), Vernebler (medizinische Inhalationsgeräte), Geräte zur Spontanatmung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP), wie Geräte gegen Schlafapnoe oder Schnarchen usw.

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja

Gepäck mit eingebautem Akku

Nicht herausnehmbarer Akku

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Herausnehmbarer Akku

Nur Gepäckstücke mit herausnehmbarer Batterie dürfen an Bord mitgeführt werden, wenn die Batterie zum Aufladen persönlicher Geräte, zum Betrieb integrierter elektronischer Geräte (z. B. Waage, GPS-Tracker) oder zum Antrieb eines motorisierten Systems (z. B. Scooter-Koffer) dient.

  • Handgepäck: Ja
  • Aufgegebenes Gepäck: Ja, vorausgesetzt, die Batterie wird aus dem Gepäckstück entfernt und in der Kabine mitgeführt.
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Attention Les batteries intégrées au bagage, une fois extraites et conservées en cabine, doivent rester à tout moment sous votre surveillance et être rapidement accessibles. Voir Batteries externes (Power-Bank).

Ersatz- oder herausnehmbare Akkus

Für den alltäglichen Gebrauch: Videokameras, Laptops, Drohnen usw.

Für die medizinische Verwendung: automatisierte externe Defibrillatoren (AED), tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC), Vernebler (medizinische Inhalationsgeräte), Geräte zur Spontanatmung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP), wie Geräte gegen Schlafapnoe oder Schnarchen usw.

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Externe Ladegeräte (Powerbanks)

  • Im Handgepäck erlaubt, jedoch nicht in den Gepäckablagen über den Sitzen. Die Geräte müssen jederzeit in Ihrem Blick bleiben und leicht zugänglich sein.
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Achtung Die Nutzung oder das Aufladen externer Akkus (Powerbanks) ist an Bord des Flugzeugs verboten.

Geräte mit Lithiumbatterien sowie Ersatz- oder externe Lithiumbatterien > 160 Wh (Lithium-Ionen) oder > 8 g (Lithium-Metall).

Geräte mit Akkus sowie Ersatz-, herausnehmbare oder externe Akkus (z. B. Elektrowerkzeuge, Powerbanks, Drohnen usw.). Siehe auch Abschnitt 8 - Elektrische Fortbewegungsmittel, die nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität bestimmt sind.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Brennstoffzellen und Ersatzpatronen für tragbare elektronische Geräte

Die maximale Brennstoffmenge in einer Brennstoffzelle oder einer Brennstoffzellenpatrone darf folgende Höchstmengen nicht überschreiten:

  • - für Flüssigkeiten: 200 ml
  • - für Feststoffe: 200 g
  • - für Flüssiggase: 120 ml für nichtmetallische Brennstoffzellen oder Brennstoffzellenpatronen oder 200 ml für metallische Brennstoffzellen oder Brennstoffzellenpatronen
  • - bei Metallhydrid-Wasserstoff-Brennstoffzellen dürfen die Brennstoffzellenkartuschen eine Wasserkapazität von höchstens 120 ml haben.

Achtung Jeder Passagier darf maximal 2 Ersatzpatronen für Brennstoffzellen mitführen.

Brennstoffzellen

Brennstoffzellen zur Versorgung tragbarer elektronischer Geräte wie Fotoapparate, Mobiltelefone, Laptops und Camcorder, mit dauerhafter Herstellerkennzeichnung „Approved for carriage in aircraft cabin only“ (zugelassen nur für den Transport in der Flugzeugkabine).

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Achtung Das Nachfüllen ist an Bord nur dann erlaubt, wenn eine Ersatzpatrone installiert ist. Batterien, deren einzige Funktion darin besteht, eine in einem Gerät installierte Batterie zu laden, sind verboten.

Ersatzpatronen

  • Handgepäck: Ja
  • Aufgegebenes Gepäck: Ja

Geräte mit umkehrbaren Flüssigelektrolyt-Batterie (besondere Vorschrift A67) sowie Ersatzbatterien oder entnommene Batterien

Achtung Jeder Fluggast darf maximal 2 umkehrbare Flüssigelektrolytbatterien mitführen.

Umkehrbare Flüssigelektrolytbatterien dürfen eine maximale Spannung von 12 V und eine maximale Leistung von 100 Wh haben.

Geräte mit Batterien

Ladegerät oder Batterie-Booster, tragbare Energieversorgung...

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja

Ersatz- oder herausnehmbare Akkus

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein