Gesundheitswesen

Ärztliches Attest: Reisen mit Air France

In den meisten Fällen ist für Flugreisen mit Air France kein ärztliches Attest erforderlich.

Wann Sie vor einer Reise Ihren Arzt konsultieren sollten:

Air France empfiehlt Ihnen, sich in folgenden Fällen von Ihrem Arzt beraten zu lassen, um Ihre Flugreisetauglichkeit zu bestätigen:

  • laufende medizinische Behandlung
  • chronische Erkrankung
  • kürzlich erfolgte Operation oder Krankenhausaufenthalt
  • Veneninsuffizienz
  • Schwangerschaft

Fälle, in denen ein ärztliches Attest von Air France eingeholt werden muss

In folgenden Fällen ist ein durch den Medical Service von Air  France ausgestelltes ärztliches Attest erforderlich:

  • bei einer ansteckenden Krankheit*
  • Transport auf einer Trage oder in einem Inkubator
  • bei beantragter Sauerstoffversorgung mit einer Durchflussmenge von mehr als 2,8 Litern/Minute
  • Gesundheitszustand, der während des Fluges ungewöhnliche medizinische Betreuung erfordert*

* Ein aktuelles ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes oder des Flughafenarztes wird akzeptiert.

Wichtig: Das ärztliche Attest sollte kurz vor Ihrer Reise ausgestellt werden, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten. Bitte führen Sie die Flugerlaubnis und das ärztliche Attest während Ihrer Reise mit sich.

Ärztliches Attest zum Reisen einholen

Um die Zustimmung des medizinischen Dienstes von Air France zu erhalten, füllen Sie bitte dieses Formular aus, das aus zwei Teilen besteht:

  • Der erste Teil ist von Ihnen auszufüllen. Unser Betreuungsservice und Ihr Reisebüro können Sie dabei unterstützen.
  • Der zweite Teil ist für Ihren behandelnden Arzt bestimmt.

Senden Sie das ausgefüllte Formular spätestens 48 Stunden vor Ihrer Abreise an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse von Air France.

Der medizinische Dienst von Air France wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen bestätigen, ob die Voraussetzungen für eine Reise erfüllt sind.

Bei Fragen können Sie sich an unsere Teams wenden.

Eingegipste oder bandagierte Gliedmaßen

Wenn Sie mit einer eingegipsten oder bandagierten Extremität reisen, sind möglicherweise besondere Vorkehrungen erforderlich, um Ihren Komfort und Ihre Sicherheit während des Fluges zu gewährleisten.

Wenn Sie nicht aufrecht sitzen können, beispielsweise wenn das eingegipste Glied liegen oder ausgestreckt bleiben muss, wenden Sie sich bitte mindestens 48 Stunden vor Abflug an unseren Betreuungsservice, um einen geeigneten Sitzplatz zu reservieren.

  • Auf Mittelstreckenflügen ist die Buchung eines zusätzlichen Sitzplatzes erforderlich.
  • Auf Langstreckenflügen ist ein Sitzplatz in der Business Kabine erforderlich.

Unser Betreuungsservice unterstützt Sie gerne bei der Abwicklung.